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Geschrieben von krummenau am 21.07.2015, 17:37 Uhr

an Caot

Du gibst Deinem Kind ein "altes, gebrauchtes Smartphone" mit einem immer noch aktuellen Marktwert von 200 Euro mit in die Schule? Habe ich das aus Deinem Post richtig rausgelesen?
An unserem Gymnasium herrscht recht striktes Handyverbot (wegen Cybermobbing), Kinder dürfen die Geräte dabei haben, sie müssen aber auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Für die Oberstufe gibt es gelockerte Regelungen.
Wir wohnen fußläufig von der Schule, mein älterer Sohn (13) hat ein Uralthandy dabei (kein Smartphone), mit dem er prima telephonieren kann, wenn die SV mal wieder eine Sondersitzung einberuft und er später heimkommt, oder wenn er zu einem Freund mitfährt, was morgens noch unsicher war oder so. Er sagt mir Bescheid, ich bin beruhigt, das Ding erfüllt seine Funktion.
Der jüngere (10 1/2) nimmt gar kein Handy mit in die Schule. Entweder, er fängt den Großen ab, wenn er mir was mitteilen will, oder bei Krankheit ruft sowieso das Sekretariat an.
Für Buskinder finde ich Handies schon sinnvoll, da im Winter hier öfter Busse liegenbleiben oder sich verspäten etc., aber da reicht ein Handy, denn es geht ja nur ums Telephonieren.
An unserer Schule stehen in den Pausen die Ranzen oft vor den verschlossenen Klassenräumen, die Kinder, die zum Ranzen gehören, toben auf dem Schulhof herum, da kann sehr leicht was geklaut werden. Ranzen werden mit Füßen getreten, da setzt sich wer drauf oder es ergießt sich mal ein Getränk drüber. Da würde ich keinen Wertgegenstand mitgeben. Man kann schon froh sein, wenn die Leihbücher ein Schuljahr soweit überleben, daß sie wieder zurückgenommen werden.
Ein 200 Euro Handy? Grusel...
LG von Silke

 
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