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Geschrieben von Trini am 20.04.2017, 8:04 Uhr

Ursel

Im Hartz 4-Bezug ist es ja tatsächlich so, dass man auch vor 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft begründen darf, wenn das Verhältnis zerrüttet ist.

http://www.hartz4hilfthartz4.de/hartz-4-unter-25/

Betroffen von diesem Widerspruch zwischen volljährig und wirtschftlich abhängig sind also die erwerbstätigen Eltern.

Es geht mir auch nicht darum, dass der Staat für das Kind verantwortlich sein soll, sondern dass man das Kind selber zur Verantwortlichkeit zwingen kann.

Trini

 
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