Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nixico, 32. SSW am 02.10.2010, 9:04 Uhr

Mal eine frage,für mich sehr wichtig

Wenn ihr zusammen lebt dann werdet ihr sowieso als Lebensgemeinschaft gerechnet- egal ob verheiratet oder nicht.
Das Kind kann im Übrigen auch so den Familiennamen des Vaters bekommen! Dazu wird eine Vaterschaftsanerkennung beim Amt gemacht und das gemeinsame Sorgerecht festgelegt.
Ich habe 2003 10 Tage vor Entbindung geheiratet, weil wir auch nicht wussten, das es mit dem Namen auch so geht....inzwischen lebe ich in einer neuen Partnerschaft und unser Baby wird den Familiennamen des Vaters bekommen :)

LG Nini

 
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