Schwanger - wer noch?

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von Mutti69  am 07.10.2019, 7:45 Uhr

Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Das ist doch Quatsch, was du schreibst!

Der AG ist deiner vorrangigen Verpflichtung nachgekommen und hat ihr einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen. Der AG hat sich also sehr wohl informiert und handelt entsprechend. Dass der zugewiesene Arbeitsplatz aber nicht erfüllend ist und dass er lieber einen Auflösungsvertrag hätte, das ist zwar ätzend, rechtfertigt aber auch kein BV. Hier hilft nur hartnäckig bleiben und beim Chef einfordern, dass man adäquate Arbeitsinhalte zugewiesen bekommt und zu Meetings selbstverständlich eingeladen wird und der Arbeitsplatz auch mit erforderlichen Gerätschaften (Telefon) ausgestattet wird! Falls es einen Betriebsrat gibt, könnte man über diesen Weg vielleicht etwas erreichen. Und eine Arbeitsplatzbeschreibung (eben mit Aufgabenbeschreibung) würde ich definitiv vom Chef einfordern!

Zum BV aufgrund von Schwangerschaftsbedingten Risiken: sie schreibt doch selber, es ist mal dies, es ist mal das. Da findet sich doch keine durchgehende „Diagnose“, die ein längerfristiges BV rechtfertigen.
Ich glaube eher, die Ärztin ist hervorragend informiert und hat die neue Gesetzgebung verinnerlicht!

Zweitmeinung geht immer, da gebe ich den anderen Recht, aber rein aus der Schilderung der AP sehe ich weder auf der einen, noch anderen Seite ein BV gerechtfertigt und denke auch nicht, dass es an fehlenden Informationen liegt.

 
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