Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von uriah am 06.10.2019, 20:20 Uhr

Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Die geschilderten Dinge stehen doch viel eher im Zusammenhang mit deiner gesundheitlichen Verfassung als mit der Tätigkeit. Klingt eher nach arbeitsunfähig, und das hat Vorrang vor BV. Aber du kannst deinen Frauenarzt eh nicht zwingen und nichts verlangen. Eine Zweitmeinung, bedeutet Arztwechsel zum Quartal.

 
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