Schwanger - wer noch?

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von Mutti69  am 06.10.2019, 19:15 Uhr

Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Das rechtfertigt kein BV, je nach Einschätzung des Arztes halt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Krankmeldung.

Gute Besserung!

 
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