Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von PinguBrina, 24. SSW am 06.10.2019, 19:27 Uhr

Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Ich kann nicht beurteilen in inwieweit das ein BV rechtfertigt oder nicht, aber du hast immer das Recht eine Zweitmeinung einzuholen. Ich weiß nicht, ob es einen Berriebsarzt gibt oder ein anderer Frauenarzt wird.
Dann hast du zumindest eine zweite Meinung, die entweder das bekräftigt, was der erste Arzt sagte oder er stimmt einem BV zu.

Gute Besserung!

 
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