Geschrieben von Biene78, 37. SSW am 16.09.2006, 18:45 Uhr |
hab noch was vergessen
Hab noch was gelesen, was auch nicht richtig ist.
Es werden nur beide Gehälter der Eltern herangezogen, wenn die Person, die das Erziehungsgeld erhält, während des Bezuges des ErzGeldes noch einer Tätigkeit nachgeht. Dann kann es zu einer Kürzung bzw. Verlust des Anspruches kommen.
Das vorher erwirtschaftete Einkommen wird nicht berücksichtigt. Hier mal direkt aus dem Antrag abgeschrieben: "Das vor der Geburt erziehlte Erwerbseinkommen der berechtigten Person wird bei der Ermittlung der Familieneinkommens NICHT berücksichtigt." "Wird während des ErzGeldbezuges durch die berechtigte Person einer Teilzeiterwerbstätigkeit ausgeübt oder aufgenommen, werden die voraussichtlichen Einkünfte während dieser Erwerbstätigkeit berücksichtigt."
- Hab mal ne Frage - nawe 16.09.06, 17:00
- Re:Hääää - krümeline_2006, 30. SSW 16.09.06, 17:12
- Re:Hääää - nawe 16.09.06, 17:16
- stimmt so nicht - mäuslein 16.09.06, 17:32
- Re: stimmt so nicht - SugarBaby, 36. SSW 16.09.06, 18:09
- Re: Hab mal ne Frage - tweety80, 28. SSW 16.09.06, 18:09
- Re: Hab mal ne Frage - Biene78, 37. SSW 16.09.06, 18:35
- Re: Hab mal ne Frage - krümeline_2006, 30. SSW 16.09.06, 18:40
- hab noch was vergessen - Biene78, 37. SSW 16.09.06, 18:45