Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Biene78, 37. SSW am 16.09.2006, 18:45 Uhr

hab noch was vergessen

Hab noch was gelesen, was auch nicht richtig ist.

Es werden nur beide Gehälter der Eltern herangezogen, wenn die Person, die das Erziehungsgeld erhält, während des Bezuges des ErzGeldes noch einer Tätigkeit nachgeht. Dann kann es zu einer Kürzung bzw. Verlust des Anspruches kommen.

Das vorher erwirtschaftete Einkommen wird nicht berücksichtigt. Hier mal direkt aus dem Antrag abgeschrieben: "Das vor der Geburt erziehlte Erwerbseinkommen der berechtigten Person wird bei der Ermittlung der Familieneinkommens NICHT berücksichtigt." "Wird während des ErzGeldbezuges durch die berechtigte Person einer Teilzeiterwerbstätigkeit ausgeübt oder aufgenommen, werden die voraussichtlichen Einkünfte während dieser Erwerbstätigkeit berücksichtigt."

 
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