Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von tweety80, 28. SSW am 16.09.2006, 18:09 Uhr

Hab mal ne Frage

Hallo,
also mit dem Nachnamen des Kindes hat die Berechnung des Erziehungsgeldes rein gar nichts zu tun! Sie kann sich bei der Antragstellung entscheiden, ob sie 1 Jahr lang 450 Euro monatlich oder für 2 Jahre 300 Euro monatlich bekommen möchte. Wenn sie nicht vor hat länger Zuhause zu bleiben, wäre es ja angebracht 1 Jahr lang 450 Euro in Anspruch zu nehmen.

Es gelten bei der Beantragung des Erziehungsgeldes bestimmte Einkommensgrenzen die nicht überschritten werden dürfen. Die 1. 6 Monate werden 30.000 Euro als Einkommensgrenze des Jahres vor der Geburt akzeptiert. D.h. wenn sie auch arbeiten war werden beide Einkommen angerechnet, vielleicht liegt es daran.

Ich habe dir mal einen Link kopiert, da kannst du nochmal alles nachlesen oder du gibst bei google mal "Erziehungsgeld" ein und suchst dir ein paar Seiten.
http://www.9monate.de/Erziehungsgeld_einkommensgrenzen.html

LG Nadine

 
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