Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Biene78, 37. SSW am 16.09.2006, 18:35 Uhr

Hab mal ne Frage

Naja, das mit der Entscheidung 450,- oder 300,- im ersten Jahr ist auch nicht so einfach, wie beschrieben.

Anspruch auf das sogenannte Butget (450,-€) hat man auch nur, wenn man einen gewissen Höchstbetrag vom Vorjahr nicht überschritten hat (22.086,-€). Und dieser Höchstbetrag liegt niedriger als der für normales Erziehungsgeld (300,-€).

Und es kann ja gut sein, das der Vater so gut verdient, das sein Jahresgehalt, abzüglich Werbungskosten und einer weiteren Pauschale auch die 30.000,- (erste 1/2Jahr, danach nur noch 16.000,-) für das normale ErzGeld überschreitet und dann hat man tatsächlich keinen Anspruch. Den Grundanspruch von min. einem halben Jahr, gibt es bereits seit einigen Jahren nicht mehr.

Sicher hat aber der Name nichts mit dem Erziehungsgeldantrag zu tun. Auch wenn das Kind den Namen nicht angenommen hätte, ist das Entgelt des Vaters heranzuziehen, wenn das Paar nicht dauernd getrennt lebt (nichteheliche Gemeinschaft).

Das steht bei mir aber auch alles haarklein erklärt in dem Erziehungsgeldantrag.

Und Erziehungsgeld und Kindergeld sind auch wieder zwei Paar Schuhe. Bitte nicht durcheinander werfen.

Die Entgelte die ich angegeben habe, gelten für Niedersachsen und Paare (Eheleute die nicht dauernd getrennt leben und Eltern in einer nichtehelichen Gemeinschaft). Für Alleinerziehende gelten niedrigere Werte.

Gruß Biene

 
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