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Geschrieben von Leena am 12.09.2008, 16:17 Uhr

Trennung-Scheidung-Finanzamt:

Das Problem zwischen der Bearbeiterin dort und Dir scheint mir irgendwie eine Art Missverständnis zu sein... Anscheinend ist bei IHR der Eindruck entstanden, Du hättest mit den Formularen und allen gesammelten Belegen bei ihr vorgesprochen, weil Du wolltest, dass sie Dir beim Ausfüllen helfen sollte - und genau das ist ihr streng verboten, das DARF sie nicht, sonst kann sie in Teufels Küche kommen. Aber es gibt genügend Leute, die genau das versuchen, einen auf hilflos machen - und sich hinterher freuen, den Steuerberater gespart zu haben. Also reagieren an dem Punkt viele Kollegen etwas "allergisch".

Außerdem habt Ihr ja von zwei verschiedenen Dingen geredet - DU hast gesagt, hier, ich muss gar keine Erklärung abgeben, schauen Sie sich doch die Belege an!, und SIE hat gesagt, was soll ich mir die Belege anschauen, ich darf es Ihnen doch eh nicht ausfüllen!

Im Grunde hast Du gesagt, Du musst doch gar keine Erklärung abgeben, und sie hat davon geredet, wie das Vorgehen ist, WENN Du eine Erklärung abgibst. Also ganz klassisch aneinander vorbei geredet! :-)

Was Deine Rechte und Pflichten angeht - Du bist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Du gesetzlich dazu verpflichtet bist (z.B. wegen der Art oder Höhe der Einkünfte) oder wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert. Also wenn die Dame dort auf der Abgabe einer Erklärung besteht, MUSST Du eine Erklärung abgeben, letzten Endes. Aber meistens hilft es doch, zu erklären, warum man der Meinung ist, nach den Gesetzen keine Erklärung abgeben zu müssen...

Ich wünsch Dir viel Erfolg, und dass Ihr das Problem doch noch miteinander klären könnt!

 
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von bubumama 14.04.2008

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