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Geschrieben von Leena am 12.09.2008, 15:01 Uhr

Trennung-Scheidung-Finanzamt:

So - sorry, gestern bin ich nicht mehr zum Antworten gekommen...

Als wenn Du mit Schreiben vom .... aufgefordert wurdest, Deine Steuererklärung abzugeben, würde ich erstmal beim Finanzamt auf der zuständigen Stelle (also nicht in irgendeinem Service-Center, wo man zwar allgemeine Auskünfte bekommen kann, aber kaum Details zum jeweiligen Steuerfall bekannt sind) anrufen. Denen erläutern, dass Ihr ja schon seit 2005 getrennt sind und somit für 2006 KEINE getrennte Veranlagung mehr in Betracht kommen kann. Getrennte Veranlagung wäre, genauso wie Zusammenveranlagung, letztmals für 2005 gegangen...

Und dann angeben, dass Du 2006 nur einen pauschalbesteuerten Mini-Job hattest (hast Du dazu noch irgendwelche Unterlagen? das wäre auf jeden Fall hilfreich!) und ansonsten nur Studentin warst. Und eben wahrheitsgemäß angeben, dass Du 2006 keinerlei Ehegatten-Unterhalten von Deinem dauernd getrennt lebenden Ehemann bekommen hast.

Ansonsten kann Du das Ganze auch formlos schriftlich beim Finanzamt einreichen, so nach dem Motto "Ich gehe davon aus, für den Veranlagungszeitraum 2006 keine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen. Getrennte Veranlagung kommt für 2006 nicht in Betracht, da mein damaliger Ehemann und ich uns bereits 2005 getrennt hatten. Im übrigen lagen meine Einkünfte 2006 unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, da ich lediglich einen pauschalbesteuerten Minijob ausgeübt habe (Belege s. Anlage) und ansonsten nur Studentin war und keinerlei weiteren Einkünfte hatte. Unterhaltsleistungen von meinem damaligen Ehemann hatte ich nicht." (So sinngemäß zumindest, wenn's inhalt denn stimmt.) Dazu die Belege zum Minijob, und dann ab damit zum Finanzamt und dann mal abwarten, was die dann sagen...

...wäre jedenfalls mein Tipp dazu.

 
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von bubumama 14.04.2008

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