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Geschrieben von Mijou am 11.09.2008, 11:01 Uhr

Unterhaltsverzichtserklärung könnte ungültig sein!

Hallo,

bitte mach' unbedingt einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt aus! Der Schrieb, in dem Du auf Unterhalt verzichtest, ist vermutlich nicht rechtsgültig. Auch musst nicht Du, sondern ER nachweisen, dass er Unterhalt gezahlt hat. Er muss Kontoauszüge vorlegen, wonach auf Dein Konto überwiesen wurde.

Du hast Dich - sorry - bisher natürlich sehr unklug verhalten. Es ist jetzt extrem wichtig, dass Du nicht wieder auf eigene Faust herumfuhrwerkst mit dem Schriftkram, das geht in die Hose. Ein Beratungstermin kostet nicht die Welt. Es kann sehr gut sein, dass der Unterhaltsverzicht keinerlei Bindung hat, und dass Du den Unterhalt im Nachhinein noch bekommen kannst. Zuvor musst Du natürlich mit anwaltlicher Hilfe klarstellen, dass Du den nicht erhaltenen Unterhalt auch nicht versteuern musst.

Bitte-bitte nimm Dir jetzt endlich professionelle Hilfe, ja?! Dein Mann und seine Mutter sind da viel klüger gewesen und haben Dich mehrfach tüchtig hereingelegt. Es wird Zeit, dass Du die Dinge gerade rückst, und das kann man als Laie nicht allein!

Alles Liebe,

Mimi

 
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