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Geschrieben von Leena am 11.09.2008, 14:10 Uhr

Trennung-Scheidung-Finanzamt:

Hallo,

an sich kenne ich mich ja mit dem Thema "Finanzamt" einigermaßen aus, arbeite immerhin schon seit einigen Jahren dort - aber so ganz verstehe ich Dein Problem noch nicht, fürchte ich...

Dein Ex-Mann und Du seid seit 2005 getrennt und seit 2007 geschieden, habe ich das so richtig verstanden? Dann kann er doch für 2006 gar keine getrennte Veranlagung mehr beantragt haben?!? Auch wenn's paradox klingt, getrennte Veranlagung geht (genauso wie Zusammenveranlagung) nur, wenn man in dem Jahr noch zusammen war. Wenn Ihr 2006 schon getrennt war, geht für 2006 nur noch die Einzelveranlagung, für beide. Und dann hat Deine Erklärung mit seiner Erklärung nur noch ausgesprochen wenig zu tun.

Dann hat er in seiner Steuererklärung 2006 angegeben, dass er Dir Unterhalt gezahlt hat, verstehe ich das richtig? Es gibt zwei Methoden, Unterhalt an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten steuerlich abzuseten - einmal als "Sonderausgaben" über die Anlage U, da braucht er Deine Unterschrift dazu, dass Du von ihm jährlich xxx Euro Unterhalt bekommst. (Äh - das war nicht zufällig der Zettel, den seine Mutter Dir hingehalten hatte, oder?) Dann kann er den Unterhalt absetzen - und Du musst denselben Betrag als Einkünfte versteuern (und müsstest deswegen eine Steuererklärung für 2006 abgeben).

Oder er kann das Ganze als "außergewöhnliche Belastung" absetzen, da braucht er nicht unbedingt Deine Unterschrift, muss aber die Zahlungen nachweisen und (ganz wichtig!) auch nachweisen, dass Du insgesamt nicht viel Einkünfte hattest und deshalb von ihm finanziell unterstützt wurdest.

Ansonsten - was für Einkünfte hattest Du denn 2006? Hast Du auf Lohnsteuerkarte Klasse V gearbeitet, hattest Du einen (ggf. pauschal versteuerten) Minijob,...?

Ansonsten, was das Steuergeheimnis betrifft - seine Steuererklärung für 2006 geht Dich ja an sich auch nichts mehr an, aber wenn er da eine (angeblich?) von Dir unterschriebene Anlage U vorlegt und Du deshalb Einkünfte versteuern solltest, geht diese Anlage U Dich dann sehr wohl etwas an!

Ich würde Dir wirklich gerne irgendwie konstruktiv weiter helfen, aber noch weiß ich leider nicht so wirklich genau, worum es jetzt konkret bei Dir geht... Vielleicht magst Du ja noch einmal dazu etwas schreiben..?

LG, L.

 
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