Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von 4hamänner am 18.10.2010, 19:36 Uhr

Schulbegleitung - Frage.

Hi,

muss mich da anschließen, bin zwar aus Sachsen, das gilt aber m.E. überall gleich.

Eine "Schulbegleitung" wird vom Sozialamt als EIngliederungshilfe gewährt. Bei uns muss das beim SA beantragt werden, dazu muss möglichst viel beschrieben werden, wo die "Brennpunkte" sind. Ärztliche Atestete sind auch von Vorteil.

Das SA fordert dann die Schule auf, Stellung zu nehmen. Diese muss dann minutengenau darlegen, warum die Schule das nicht leisten kann (ist ja ein anderere Leistungsträger und vorrangig). Das SA kommt auch hospitieren, d.h. sie schauen sich den Schulalltag an. Dann legt das SA genau fest, wofür und wielange täglich eine Schulbegleitung nötig ist. Anhand des Aufgabenbereiches bestimmt sich dann, welche Qualifikation derjenige mitbringen muss.

Bei uns kommen Schulbegleiter z.B. von der Lebenshilfe. Wenn es sich nicht ausschließlich um körperliche Aufgaben (z.B. Hilfe bei Toilettengängen oder beim Bewältigen des Schulweges) handelt, werden bei uns Heilpädagogen eingesetzt (z. B. um Konzentrationsfähigkeit des Kindes zu erhöhen). Im Einzelfall (z.B. bei Kindern mit eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten) bedarf es auch spezieller Weiterbildungen (unterstützte Kommunikation ....) .

Das SA bewilligt i.d.R für ein Schuljahr (also bis zum Ende des Schuljahres).

Liebe Grüße und viel Erfolg beim Beantragen ;-)

Anja

 
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