Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Ameise am 18.10.2010, 16:21 Uhr

Schulbegleitung - Frage.

Hi,

bei einer Schulbegleitung handelt es sich nicht um eine Förderung aufgrund sonderpädagogischem Förderbedarf - also einzelnen Stunden, die zusätzlich zum Lehrer mit einem Integrationslehrer gehalten werden.

Das ganze heißt Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Die Unterstützung wäre dann eben "ambulant" in Form einer Schulbegleitung. Und diese kann an jeder möglichen Schulform mitwirken.

Von einer Schulbegleitung durch eine "unausgebildete" FSJkraft halte ich nichts. Die Fachkraft muss sich schon in dem jeweiligen Krankheitsbild auskennen.

Die Eingliederungshilfe wird entweder beim Sozialamt (bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung und bei Mehrfachbehinderungen) oder beim Jugendamt (bei seelischer Behinderung) beantragt.

Wenn Du bei Google mal "§ 35a SGB VIII Bayern" eingibst, bekommst Du wohl mehr Infos. Wir wohnen in Hessen.

LG

 
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