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Geschrieben von zweijungsmama am 17.10.2010, 19:15 Uhr

Schulbegleitung - Frage.

Hallo,

kann mir jemand sagen was für Voraussetzung ein Kind haben muss, damit es Schulbegleitung genehmig bekommen kann???

LG
zweijungsmama

 
8 Antworten:

Noch was- wo kann man es beantragen (Bayern)? LG

Antwort von zweijungsmama am 17.10.2010, 19:20 Uhr

ot

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Re: Noch was- wo kann man es beantragen (Bayern)? LG

Antwort von Sweetmama am 17.10.2010, 23:51 Uhr

Hallo erstmal

In wie fern schulbegleitung? In form eines intigrationshelfer oder/und schulwegbegleiter?

Yannic mein sohn geht seit sommer in die schule, wir haben beides, da yannic epileptiker ist und unter adhs als begleit erscheinung leidet.
yannic hat mehrmals täglich absancen (Geistige abwesenheits zustände) Und ist dadurch leider nicht in der lage seinen schulweg alleine zubestreiten...
Intigrationshelfer ist für die gesamte schulzeit notwendig, ist ausgebildet falls es mal zum krampf anfall kommt und ist für medikamentengabe zuständig und unterstützt yannic wärend dem untericht am ball zu bleiben.

beantragt haben wir die leistung beim gesundheitsamt, ging dan weiter zum sozialamt. gestellt wird uns die ihelferin die auch die schulwegbegleitung ist von der lebenshilfe. (Hessen)

Lg Sweetmama

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(bisschen lang)

Antwort von zweijungsmama am 18.10.2010, 7:44 Uhr

Hallo,

erst mal danke für deine Antwort.
Mein sohn geht schon in die 4-te Klasse einer Regelschule. Er wird per Taxi hin und her gefahren (musste in Rathaus seinen Behinderten Pass vorlegen).
Lukas ist Herzkrank (komplexer Herzfehler), kürperlich ist er untergewichtig, kann nicht alles machen wie die anderen Kinder,dann vor (wir vermuten) ca. 2 Jahren hat er Rolando Epilepsie "bekpmmen". Hat sehr selten Anfälle nimmt natürlich auch Medis dagegen. Es würde bei ihm jetzt auch Aufmerksamstörung diagnodtiziert was mit der Epi in zusammenhang steht. Er hat noch dazu Probleme mit atmen - er atmet laut- was auch manche stört.
Seit der erster Klasse gab immer wieder Probleme und erst jetzt kam die Lehrerin auf mich zu, dass ich es eigentlich schon von der Ersten Kl. eine Schulbegleitung im Unterricht beantragen konnte. Wir wüssten es nicht sonst hätte ich es schon früher gemacht. Es wäre für ihn eine erleichterung gewesen.Wir hatten aber auch Pech mit den Lehrerinnen die 1 +2 Klasse war für die Klassenlehrerin die erste überhaupt, dann die 3 Klasse hat er eine Anwärterin gehabt. Erst jetzt hat er eine Lehrerin bekommen die schon länger in Beruf ist und weisst wo es lang geht.Die gesammte Klasse ist leider "hinten dran" und da ist auch noch der Lukas, der mehr zuspruch braucht.
Die Lehrerin sagte mir ich soll in der Krankenkasse fragen, daher wüsste ich gerne wie das ist in Bayern.

LG
zweijungsmama

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Re: (bisschen lang)

Antwort von MäuschenNr.3 am 18.10.2010, 16:17 Uhr

Bei meinem Sohn steht gerade die Diagnostik auf Asperger-Syndrom an. Wenn das gesichert ist, würde ihm auch eine Schulbegleitung zustehen, falls er sie braucht (wonach es momentan zum Glück eher nicht aussieht!). Mir wurde gesagt, dass das Jugendamt die Kosten trägt. Allerdings sind wir in Ba-Wü.

LG und viel Erfolg!

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Re: Schulbegleitung - Frage.

Antwort von Ameise am 18.10.2010, 16:21 Uhr

Hi,

bei einer Schulbegleitung handelt es sich nicht um eine Förderung aufgrund sonderpädagogischem Förderbedarf - also einzelnen Stunden, die zusätzlich zum Lehrer mit einem Integrationslehrer gehalten werden.

Das ganze heißt Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Die Unterstützung wäre dann eben "ambulant" in Form einer Schulbegleitung. Und diese kann an jeder möglichen Schulform mitwirken.

Von einer Schulbegleitung durch eine "unausgebildete" FSJkraft halte ich nichts. Die Fachkraft muss sich schon in dem jeweiligen Krankheitsbild auskennen.

Die Eingliederungshilfe wird entweder beim Sozialamt (bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung und bei Mehrfachbehinderungen) oder beim Jugendamt (bei seelischer Behinderung) beantragt.

Wenn Du bei Google mal "§ 35a SGB VIII Bayern" eingibst, bekommst Du wohl mehr Infos. Wir wohnen in Hessen.

LG

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Re: Schulbegleitung - Frage.

Antwort von 4hamänner am 18.10.2010, 19:36 Uhr

Hi,

muss mich da anschließen, bin zwar aus Sachsen, das gilt aber m.E. überall gleich.

Eine "Schulbegleitung" wird vom Sozialamt als EIngliederungshilfe gewährt. Bei uns muss das beim SA beantragt werden, dazu muss möglichst viel beschrieben werden, wo die "Brennpunkte" sind. Ärztliche Atestete sind auch von Vorteil.

Das SA fordert dann die Schule auf, Stellung zu nehmen. Diese muss dann minutengenau darlegen, warum die Schule das nicht leisten kann (ist ja ein anderere Leistungsträger und vorrangig). Das SA kommt auch hospitieren, d.h. sie schauen sich den Schulalltag an. Dann legt das SA genau fest, wofür und wielange täglich eine Schulbegleitung nötig ist. Anhand des Aufgabenbereiches bestimmt sich dann, welche Qualifikation derjenige mitbringen muss.

Bei uns kommen Schulbegleiter z.B. von der Lebenshilfe. Wenn es sich nicht ausschließlich um körperliche Aufgaben (z.B. Hilfe bei Toilettengängen oder beim Bewältigen des Schulweges) handelt, werden bei uns Heilpädagogen eingesetzt (z. B. um Konzentrationsfähigkeit des Kindes zu erhöhen). Im Einzelfall (z.B. bei Kindern mit eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten) bedarf es auch spezieller Weiterbildungen (unterstützte Kommunikation ....) .

Das SA bewilligt i.d.R für ein Schuljahr (also bis zum Ende des Schuljahres).

Liebe Grüße und viel Erfolg beim Beantragen ;-)

Anja

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Re: Schulbegleitung - Frage.

Antwort von reblaus am 19.10.2010, 11:27 Uhr

In rlp geht das über die Schulamtsärztin, sprich Gesundheitsamt. Hat meine Freundin gerade durch.

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Vielen Dank

Antwort von zweijungsmama am 20.10.2010, 14:24 Uhr

für eure Antworten, hab mich auch schon beim Amt für Familie und Jugend erkundigt.

LG
zweijungsmama

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