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Geschrieben von Häsle am 12.12.2012, 19:01 Uhr

Rechte & Pflichten von Erst- und Drittklässlern, Selbständigkeit?

Meine Erstklässlerin kann die Uhr noch nicht lesen. D.h. ich muss ihr sagen, wann es Zeit ist, aufzustehen und sich fertig zu machen etc. Wenn ich sie nicht antreiben würde, würde sie morgens nicht rechtzeitig zum Treffpunkt kommen und müsste dann alleine zur Schule laufen (weiß der Geier, wann sie da ankommen würde; heimwärts braucht sie manchmal eine Stunde, für 1,2 km!).

Feste Pflichten hat sie eigentlich nicht. Sie hilft aber gerne bei fast allen Hausarbeiten.
Was sie logischerweise machen muss, ist sich um ihre Schulsachen zu kümmern (Hausaufgaben, evtl. telefonisch bei Freundinnen nachfragen, Ranzen packen, Infozettel hin und her tragen usw.).

Vor dem jeweiligen Training (an drei Tagen pro Woche) erinnere ich sie rechtzeitig daran, und sie zieht sich dann selbständig um und packt ihr Zeug ein.

Ihre Brotzeit richte ich nach ihren Wünschen her.

Ich habe bei Urlauben mit befreundeten Familien festgestellt, dass meine Tochter viel selbständiger ist als deren Kinder. Sie darf Vieles selbst entscheiden und sich relativ frei bewegen. Sie weiß, wann welche Kleidung angebracht ist, lässt keine überfüllten Teller am Buffet fallen, ist geduldig, kann sich alleine beschäftigen usw.
Ich finde, sie hat sich schon sehr gut entwickelt, ohne viel Druck oder Pflichten.

 
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