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Geschrieben von Astrid am 17.07.2013, 15:22 Uhr

Nein!

Hallo,

es ist erlaubt, dass auch unqualifizierte Eltern bei Unterrichtslücken mit unterrichten, das ist an unserer Schule auch so. Trotzdem: Natürlich darfst Du es auf keinen Fall hinnehmen, falls auch Dein eigenes Kind vom Kasernenhofton dieser Frau betroffen ist! Auch ich würde die Reihenfolge: Lehrerin, Rektor und Schulamt wählen - unbedingt! Am besten mit möglichst mehreren anderen Eltern gemeinsam.

Ist Dein eigenes Kind (noch) nicht betroffen, würde ich trotzdem diejenigen Eltern unterstützen, die betroffen sind. Je mehr sich beschweren und zum Beispiel gemeinsam zu einem Termin mit der Rektorin/dem Rektor gehen, umso eindrücklicher und besser! Rege so etwas doch mal an - nur hintenherum zu klagen bringt null.

Es gibt außerdem ja nicht nur Klassenpflegschaftsvorsitzende, sondern auch Schulpflegschaftsvorsitzende für die ganze Schule. Falls die bekloppte Mutter nicht selbst Schulpflegschaftsvorsitzende ist, würde ich mich auch die Schulpflegschaft wenden.

LG

 
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