Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Henni am 21.05.2011, 11:27 Uhr

Ja, das ist schwieirg

Hallo

ja, solche Fälle kenne cih auch..das Problem heißt SCHULPFLICHT. Irgendwo muss E beschult werden. Es ist ja nach deiner SChilderung übrigens davon auszugehen, dass im Leben von E die Schule der einzig "normale" Ort ist, an dem er aus seinem sonstigen Umfeld herauskommt, denn es ist ja davon auszugehen, dass es zuhause noch schlimmer ist.

ABER: wenn die Familie dem Jugendamt schon über die SChule genannt worden ist, dann kann die SChule wirklich fast ncihts mehr machen! Ihr könnt als Eltern über den Elternbeirat erfragen, inwieweit ein Verfahren auf E SChulbedürftigkeit schon am Laufen ist, aber das ist übrigens auch in jedem Bundesland anders! Fakt ist: einem 2 Klässler kann man eben nicht die SCHuld an seinem Benehmen geben, er ist zu klein, es muss da im Elternhaus etwas geändert werden, Diesen massiven Eingriff kann aber nur das Jugendamt vornehmen! Die Schule KANN zwar Test für die E SChule etc machen, aber letztendlich entscheiden die Eltern, ob sie das Ergebnis umsetzen wollen. Wenn nciht, dann bleibt das Kind wo es ist!! Es vonder SChule zu schmeißen geht auch nicht, wir haben SChulpflicht, und eine andere Grundschule nimmt ihn ja nur wenn die Chance besteht, dass sich dadruchd as Verhalten BESSERT. Das ist ja hier nciht zu erwarten! Außerdem kommt dann oft das Fahrproblem hinzu !! Er wird also höchstwahrscheinlich in der Klasse bleiben, davon müsst ihr ausgehen!

Was man machen kann? Immer wieder und vor allem schriftlich BErichte über Vorfälle sammeln und der SCHule vorlegen mit der Bitte um Weiterleitung. Denn: jemand der so schwer verhaltensausfällig ist hat im Prinzip auch Anspruch auf eine integrative bzw inklusive Beschulung...d.h. auch deutsch: ein Förderlehrer kommt mit in die klasse und ist für das Bürschchen zuständig. Das kostet ein Heidengeld, wird daher nur bei wirklich gut dokumentierten schweren Vorfällen wirksam. Also: ALLES aufschreiben, auch mal auf nem Elternabend (zu dem wahrscheinlich die Eltern von E nie kommen) sammeln und ans Schulamt über die SChulleitung schicken...obs was bringt...bleibt zu hoffen...

ihr könnt natürlich auch androhen, dass noch mehr Kinder sich ein Psych Attest wegen Angst ausstellen lassen um dann die SChule zu wechseln... ihr müsst es dann eben nur im Zweifelsfall auch machen....

Alles Gute!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.