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Geschrieben von SteffiSt am 21.05.2011, 11:58 Uhr

ich weiß, man sollte nicht...

.... mit Kanonen auf Spatzen schießen, ABER wäre es hier nicht hilfreich/lehrreich für Kind UND Eltern, wenn die Polizei vor der Türe steht?

Man kann auch ein Kind UNTER 14 Jahren anzeigen und da gibts ja wohl einiges: Körperverletzung, teils schwere lebensgefährliche Körperverletzung (würgen), Beleidigung, Einschüchterung, Mobbing (ist mittlerweile eine anwerkannte Straftat!
Wird zwar wegen deliktunfähigkeit (oder wie auch immer das heißt) im Sande verlaufen, aber ich denke einen heilenden Schock könnte die Polizei schon "hervorrufen" .

Eventuell würde ich sogar an die Zeitung gehen, wenn sich so rein gar nichts tut, also, wenn Schule/Schulamt nicht endlich RICHTIG eingreift.

LG und VIIIIIIIIIIEEEEEEEEEEELLLLL Kraft wünscht
Steffi

 
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