Kaiserschnitt

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Geschrieben von Andrea6 am 18.04.2014, 20:42 Uhr

Ganz so einfach...

...ist es nun doch nicht: "Du solltest wissen, dass es dein Recht ist auf einen KS bestehen zu können"...

Die Sectio auf Wunsch [gemeint ist der Wunsch-Kaiserschnitt] ist Eingriffen wie einer Schönheits-OP gleichzustellen, sofern sie nach gehöriger Aufklärung mit wirksamer Einwilligung vollzogen wird und medizinisch jedenfalls nicht kontraindiziert ist. Es besteht für den Arzt keine Rechtspflicht, dem Wunsch der Schwangeren ohne jede medizinische Indikation nachzukommen, da ein solcher Eingriff nicht zu den in § 1 der Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä 1997) aufgeführten ärztlichen Aufgaben zählt.

 
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