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Geschrieben von Moehre700 am 16.04.2015, 11:08 Uhr

Jein

Ganz so einfach ist das nicht.
Klar hat sie Verkehrssicherungspflichten. Aber die treten stark zurück, wenn jemand sich selbst verbotswidrig verhält.
Sprich: wenn ich irgendwo einbreche, darf ich mich nicht beschweren, wenn ich da in ein ungesichertes Loch falle.
Krasses Beispiel, hier gibt es keinen Einbruch, ich wollte es nur verdeutlichen.

Wenn die Eltern wissen, dass ihre Kinder in einem fremden (!) Garten spielen, der u.U. nicht sicher ist, dann haben sie im Fall der Fälle erhebliche Mitschuld.

 
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