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Geschrieben von lilly1211 am 16.04.2015, 10:56 Uhr

Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Du musst zwei Dinge unterscheiden:

-die Verkehrssicherungspflicht für dein Grundstück
-die Aufsichtspflicht der Besucherkinder

Dein Grundstück muss so gesichert sein dass es keine Gefahr darstellt. Wenn du keine Gefahrenquellen hast wie einen Pool oder Teich dann ist das damit erledigt dass da ein Tor ist. Abgesperrt muss dieses nicht sein. Fertig.

Wenn du Besucherkinder hast bist du aber in der Pflicht diese altersgerecht zu beaufsichtigen. Du könntest das zum Beispiel mit den Eltern klären und fragen ob es ok ist wenn die Kinder alleine in den Garten gehen. Bei sechsjährigen in fremder Umgebung wäre die Audfichtspflicht evtl verletzt wenn etwas passiert.

 
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