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Geschrieben von RoteRose am 16.04.2015, 10:44 Uhr

Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Also zum einen liegt das an den Eltern der Nachbarskinder, dass sie besser auf ihre Kinder aufpassen und sie nicht unangemeldet zu euch in den Garten kommen.
Dann haben nämlich die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Und das der fremde Mann da einfach "Schutzbretter" an euren Sachen dran macht, geht mal gar nicht.

Ihr seid doch kein öffentlicher Spielplatz.

Ansonsten wenn du weißt, dass ein Besucherkind da ist und auch angekündigt wurde bzw. es auch einen Besuchstermin gibt, dann hast du auch die Aufsichtspflicht für das Kind.
So sehe ich das.

 
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