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Geschrieben von lilly1211 am 16.04.2015, 11:27 Uhr

Bitte...?

Dann bist du dann schuld wenn du deiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen bist.

Im Falle der AP reicht ein Zaun mit Tor aus.

Wenn du größere Gefahrenquellen schaffst wie Pool zB dann kann es unter Umständen nicht ausreichen und du musst haften, ja.

 
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