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Geschrieben von Moehre700 am 16.04.2015, 12:02 Uhr

Ganz genau

so isses.
das Beispiel mit dem Einbrecher trifft es auf den Punkt, ahtte ich irgendwo oben auch noch geschrieben.

Natürlich habe ich auch Verkerhssicherungspflichten. Allerdings kann sich derjenige, der etwas verbotwidrig tut oder widerrechtlich tut nicht darauf berufen, ich hätte diese Pflichten verletzt.
Gibt Urteile und Kram dazu.

 
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