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Geschrieben von DK-Ursel am 16.04.2015, 11:53 Uhr

Aufsichtspflicht im Garten -- vorsicht lang

Möhre,sehr gut aufgedröselt.
Wobei ich mich noch frage, was passiert, wenn die Kinder eben nicht durchs Tor, sondern durch die Hecke kommen.

Kinder,die uneingeladen auf meinem Grundstück rumturnen, in meiner Abwesenheit - aber auch, wenn ich im Haus ganz woanders bin und dies nicht weiß - obliegen ja keinesfalls meiner Aufsichtspflicht, weil ich sie eben nicht bekommen habe, wie Du schön obenaufschlüsselst.
Das meinte ich auch gestern bei meinem Widerspruch.

Und ich bin auch nicht verpflichtet, meinen Garten kindersicher zu machen (schon gar nicht, wenn ich gar keine Kinder habe). Wie soll das sowieso gehen?

Wenn mein Keller nicht beleuchtet ist und der Einbrecher deshalb die Treppe runterhagelt - bin ichdann shculd?
(Okay, für den habe ich keine Ausfichtspflicht, aber der ist zumindest auch widerrechtlich bei mir.)


Ältere Kinder obliegen ja schon nicht der Aufsichtspflicht ihrer Eltern/Betreuer konstant - da gibt es ja durchaus Augenmblicke ohne Dauerbeaufsichtigung, wie Du auch schilderst.
Wieso sollte dan nein unbeteiligter Gartenbesitzer da mehr Verantwortung tragen als die Eltern selber?

Dann müßten jain derTat Trampoline, Schuakeln, Wippen u.ä. dauernd ab- und aufgebaut werden -wegen FREMDER Kinder.
Ich glaube nicht, daß das durchkäme - so einen Fall hätte ich dann gerne mal dokumentiert.
Denn selbst ein Kind, für das ich die Ausichtspflicht in gewissemrahmen habe, unterliegt nicht meiner Daueraufsicht- da wird auch abgewogen, wie weit ein Kind auch allein agieren kann.

Gruß Ursel, DK

 
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