Baby und Job

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Geschrieben von Tinai am 12.04.2013, 11:37 Uhr

@shinead, schön wäre es, es stimmt aber nicht.

Hallo,

das stimmt leider nicht, was Du schreibst, was ich schreibe, aber uch nicht komplett, inzwischen ist die Frist für die Anmeldung nur noch 7 Wochen. Aber für die ersten drei Jahre gilt:
"Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann
Elternzeit ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite genommen
werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den
Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die Anmeldung der Eltern-
zeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst
sieben Wochen vor ihrem Beginn
der Arbeitgeberseite zugegangen
sein. Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine
bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt es nicht als neuer Zeitabschnitt."
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Deswegen wird in allen Veröffentlichungen empfohlen, erst 24 Monate zu beantragen, auch wenn man eigentlich schon vorher weiß, dass man 36 Monate möchte. Aber nach diesen 24 Monaten darf man eben ohne Zustimmung anhängen. Nach kürzeren Zeiträumen nicht. Steht in obenstehendem Link noch ausführlicher.

 
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