Baby und Job

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Geschrieben von shinead am 12.04.2013, 9:40 Uhr

Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Es besteht die Theorie hier im Forum, dass Arbeitgeber aus schlechten Erfahrungen heraus (angelogen worden, Mutterschutzrichtlinien, Elternzeit verlängert etc.) keine schwangeren Frauen beziehungsweise keine Frauen im gebärfähigen Alter mein einstellen.

Meine Frage dazu schon im Betreff: was war zuerst da?

Wurden Frauen durch das Mutterschutzgesetz und die höchstrichterliche Genehmigung zur Lüge beim Vorstellungsgespräch geschützt? Waren also die Arbeitgeber, die es einer schwangeren Frau unmöglich machten eine neue Stelle zu bekommen? Oder wurden die Arbeitgeber erst durch das bestehende Gesetz und seine Möglichkeiten vorsichtig?

Aktuell gibt es für mich diverse Beobachtungen auf dem Arbeitsmarkt:
1.) Gemäß einer aktuellen Diskussion im Alleinerziehenden-Forum haben es alleinerziehende Frauen (die Männer haben dazu nichts gepostet) schwer, bei vollständigen Angaben im Lebenslauf (Familienstand, Kinder) einen Job zu kriegen. Offensichtlich wurde hier sogar einmal eine verheiratete Frau definitiv vorgezogen. Mit dem Argument der Ehe!
2.) Ältere Arbeitnehmer – und dazu gehören heute schon die ab 45-jährigen! – haben es schwer eine neue Anstellung zu bekommen. Arbeitgeber empfinden diese Gruppe als zu kostenintensiv, da sich ab diesem Alter wohl Krankheitsausfälle häufen. Ü45 den Job wechseln? Hoffentlich nicht. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sinken dramatisch.
3.) Behinderte Arbeitnehmer, die ja ihre Behinderung nicht verschweigen dürfen, haben es ebenso schwer. Zumindest solange sich die Behinderung nicht nur in einer fehlenden Fingerkuppe oder einem leichten Humpeln zeigt. Sobald ein Rollstuhl oder eine Sehbehinderung ins Spiel kommt und der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz speziell ausrüsten müssten wird es schon komisch. Selbst inselbegabte Autisten, die sehr wertvoll für bestimmte Tätigkeiten sein könnten werden nicht eingestellt, weil der Umgang mit ihnen komplizierter ist.

Ich bin der Meinung, dass erst die Benachteiligung kam und dann das Gesetz. Man sieht das m.E. noch heute in der aktuellen Benachteiligung von diversen Arbeitnehmergruppen, denen ein solcher Schutz nicht zuteilwird.
Selbst 2013 ist es nicht unüblich das Frauen für den gleichen Job weniger Gehalt bekommen als Männer. Es gibt noch immer die „gläserne Decke, die verhindert, dass Frauen angemessen in der Führungsetage vertreten sind. Es ist noch immer vollkommen normal, dass Frauen sich um die Kinder kümmern und wir feiern es als eine große Errungenschaft, wenn Männer zumindest zwei (!) Vätermonate nehmen.

Mein Arbeitgeber hat mich beim Einstellungsgespräch auch gefragt, wie meine Familienplanung denn so aussieht. Zum damaligen Zeitpunkt habe ich noch nicht mal wirklich gelogen, denn ich habe gesagt, dass sie in Ermangelung eines Partners abgeschlossen ist. Wäre ich damals schon verheiratet gewesen hätte ich hemmungslos gelogen, denn die Frage empfinde ich noch heute als frech und trage es auch irgendwie meinem Kollegen nach, der sich wagte seine Grenzen zu überschreiten.

Müssen wir wirklich auf das Wohl unseren (potentiellen) Arbeitgebers so viel Rücksicht nehmen, dass wir uns selbst hinten anstellen, oder dürfen wir unsere Rechte ausnutzen um zumindest für eine gewisse Zeit abgesichert zu sein. Klar ist nämlich, dass ein Arbeitgeber mich – sofern ich schwanger eingestellt wurde – sehr wahrscheinlich direkt nach der Elternzeit feuert und hier alle im zustehenden Möglichkeiten ausnutzen wird. Die Angestellte hätte aber zumindest vor der Elternzeit noch für sich selbst sorgen können (weil sie ja etwas verdient hat), konnte den Anspruch auf Elterngeld oberhalb des Minimums sichern und hat zumindest über die Elternzeit Ansprüche an die Renten- und Krankenversicherung abgesichert.
Ist das falsch?

 
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Ein anderes Beispiel

Antwort von Tinai am 12.04.2013, 9:56 Uhr

Hallo,

eine Bekannte von mir, die körperbehindert ist, schimpft auf ihre unabdingbaren Priviliegien, auf die sie auch nicht verzichten darf (quasi unkündbar, Sonderurlaub etc.), weil sie das immer als größtes Einstellungshindernis erlebt und erlebt hat.

Ich glaube, dass nicht so sehr der Mutterschutz ein Einstellungshindernis ist (wobei mir ein Rätsel ist, warum der bei uns schon 6 Wochen vor Geburt beginnt, abgesehen von den anderen Regeln im Mutterschutz). Der sollte für jeden AG gut zu planen und zu lösen sein.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Es sind die drei Jahre Erziehungszeit und die Pflicht die Stelle offen zu halten - in aller Regel erst zwei Jahre und dann 8Wochen vor vermeintlichem Beginn die Mitteilung noch ein Jahr.
Damit in einem kleinen Betrieb zu planen, ist unmöglich. Dass es uns trotzdem immer wieder gelingt solche Hängepartien zu überbrücken und zu lösen, ist in allererster Linie der Kollegialität der anderen zu verdanken und natürlich einer Portion Glück.
Und weil das so ist, zählt bei uns auch nur die Qualifikation und wie die Person möglicherweise ins Team passt, alles andere ist Glaskugel!

Ich glaube aber gar nicht unbedingt, dass die Gesetze geändert werden müssen (obwohl mir eine Karenzzeit von 18 Monaten wie in Ö deutlich einfacher wäre, muss ja nicht wie in CH auf vier Monate eingedampft werden). Wenn die Frauen endlich auch mal ihre Männer in Erziehungszeit schickten (nicht nur für zwei Monate, damit man auf das staatliche Geld nicht verzichtet), fände endlich ein Umdenken statt.

Solange aber Frauen der Berufstätigkeit des Mannes erste Priorität vor ihrer eigenen einräumen und ihnen gleichzeitig nicht zutrauen, ein Kind/Baby zu versorgen, wird sich nichts ändern.

Grüße Tina

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Re: Ein anderes Beispiel

Antwort von shinead am 12.04.2013, 10:16 Uhr

>>in aller Regel erst zwei Jahre und dann 8Wochen vor vermeintlichem Beginn die Mitteilung noch ein Jahr.

Aber die Verlängerung muss der Arbeitgeber nicht genehmigen. Da kann also ein Unternehmen, dass den Ausfall nicht kompensieren kann einen Riegel vorschieben.

Das mit der Schwerbehinderung kenne ich allerdings auch. Ich habe damals zugunsten meiner Jobsuche den Schwerbehindertenausweis nicht verlängern lassen.

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von krissie am 12.04.2013, 10:23 Uhr

Das eigentliche Mutterschutzgesetzt ist ja schon viel älter und hat mit den heutigen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt nichts zu tun. Da ging es um gesundheitsfürsorgerische Überlegungen (die auch bevölkerungspolitisch motiviert waren): Die hohe Säuglings- und Müttersterblichkeit sollte eingedämmt werden.
Die Urteile dazu mit der Genehmigung der "Lüge" sind m.E. ganz sicher aus bestehenden Diskriminierungen entstanden. Und ich sehe das auch eher aus Arbeitnehmersicht, dass ich nämlich versuche, einigermaßen meine Existzenz zu sichern. Ich bin allerdings auch dank Zeitverträgen nie in den Genuss gekommen, drei Jahre Erziehungsurlaub bei Stellengarantie nehmen zu können - die Zeitverträge in meinem Fall lagen nicht am Frausein, sondern an der Branche.
Dass es für einen kleineren Arbeitgeber blöd ist, wenn er eine schwangere Frau einstellt, einarbeitet und ihr dann drei Jahre die Stelle freihalten muss, glaube ich sofort. Ich weiß aber nicht, ob es eine kluge Alternative wäre, diese Elternzeit wieder zu abzuschaffen oder einzuschränken. Früher, als es die nicht gab, haben die meisten Frauen dann eben ihren Job ganz gekündigt und auch heute wären wohl nur wenige bereit, direkt nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit zu arbeiten (ich auch nicht) und würden dann unter Umständen ganz aus dem Job rauskommen.
Es würde sicher einiges verändern, auch für die Karrierechancen von Frauen, wenn Männer und Frauen sich den Erziehungsurlaub wirklich teilen würden und Väter nicht nur diese albernen zwei Vätermonate nehmen würden.

LG Kristina

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Fakt ist: Frauen haben da einen Wettbewerbsnachteil.

Antwort von Petra28 am 12.04.2013, 11:32 Uhr

Wäre ich Arbeitgeber, würde ich die Rechnung immer aufmachen, ganz unabhängig von der Frage nach der Familienplanung oder einer bereits bestehenden Schwangerschaft (ich würde die Frage gar nicht erst stellen - dann könnte ich auch nicht belogen werden und ich hätte später nicht das Problem mit dem Vertrauensbruch.) Da bräuchte ich vorher auch keine schlechten Erfahrungen gemacht zu haben. Aber es gibt ja auch noch andere Rechnungen - ein Singlemann wechselt vermutlich eher die Stelle als eine Frau mit Kind, meine Investition in die Qualifikation des Singlemannes ist daher auch nicht zwingend sicher.

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@shinead, schön wäre es, es stimmt aber nicht.

Antwort von Tinai am 12.04.2013, 11:37 Uhr

Hallo,

das stimmt leider nicht, was Du schreibst, was ich schreibe, aber uch nicht komplett, inzwischen ist die Frist für die Anmeldung nur noch 7 Wochen. Aber für die ersten drei Jahre gilt:
"Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann
Elternzeit ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite genommen
werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den
Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die Anmeldung der Eltern-
zeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst
sieben Wochen vor ihrem Beginn
der Arbeitgeberseite zugegangen
sein. Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine
bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt es nicht als neuer Zeitabschnitt."
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Deswegen wird in allen Veröffentlichungen empfohlen, erst 24 Monate zu beantragen, auch wenn man eigentlich schon vorher weiß, dass man 36 Monate möchte. Aber nach diesen 24 Monaten darf man eben ohne Zustimmung anhängen. Nach kürzeren Zeiträumen nicht. Steht in obenstehendem Link noch ausführlicher.

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@Tinai: Du hast Recht, die zwei-Jahres-Regelung kannte ich nicht

Antwort von shinead am 12.04.2013, 13:01 Uhr

Ich kannte nur das Vorgehen bei z.B. einjähriger oder 14-monatiger Elternzeit. Hier hätte der Arbeitgeber tatsächlich die Möglichkeit der Verlängerung zu widersprechen.
Das geht wohl bei der Zweijahresfrist nicht.

Kleineren Unternehmen (unter 10 Angestellte) bleibt aber dabei unbenommen einen Ersatz fest anzustellen und die Elternzeitlerin direkt nach der Elternzeit zu kündigen. Das würde dann maximal 3 Monate Gehalt zuzüglich Sozialabgaben kosten.
Das Verfahren steht dem Arbeitgeber natürlich auch auch ohne Verlängerung zu.

Kleine Unternehmen können sich da m.E. schon schadlos halten. Ich habe schon gesehen, das Unternehmen Rückstellungen für solche Fälle gebildet haben. Für jedes Jahr der Elternzeit also ein Monatsgehalt plus 20% zurück gelegt haben, um die Mutter nicht weiter anstellen zu müssen.

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von Steffi528 am 12.04.2013, 13:26 Uhr

Erst kam (und kommt heute immer noch) die Benachteiligung und dann das Gesetz (Quotenregelung )

Ja, ich würde eine Schwangerschaft selbstverständlich verheimlichen und ja, ich würde meinen Lebenslauf, wenn ich dadurch Benachteiligungen erwarte, nicht mit der Anzahl der Kinder (und dem Alter dieser Kinder) bestücken (auf meinem Job selbst wäre es jedoch besser, die Kinder anzugeben)

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von weigel am 12.04.2013, 14:04 Uhr

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von Hummelhummel am 12.04.2013, 14:24 Uhr

Der Arbeitgeber ist wirtschaftlich gesehen blöd, wenn er Frauen einstellt...abgesehen davon, daß Frauen durchschnittlich 30% weniger verdienen...ähm...bekommen als Männer.

Es ist ja nicht nur der Ausfall während der Elternzeit, in vielen Berufen dürfen Frauen viele Tätigkeiten nicht mehr ausführen sobald sie schwanger sind, außerdem ist man schwanger nicht mehr so sehr belastbar.

Ich war bei mir die erste, die schwanger war und nach Kind war arbeiten nicht mehr schön.
Ich bin dann gegangen.

Mein Nachfolger, so hieß es einheitlich, würde ein Mann werden, der könnte wenigstens nicht schwanger werden!

Ich würde niemals dem Arbeitgeber gegenüber zugeben, falls ich weitere Kinder planen würde, weil dann so gut wie sicher ist, daß es den Job nicht geben würde.

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von ursel7 am 12.04.2013, 14:44 Uhr

Ich hab jetzt nur die ersten Zeilen gelesen, da meckerndes Baby auf dem Arm.
Ich denke, dass viele AG nicht gern junge Frauen einstellen, weil die nach dem Baba so lange weg sind. Erst Kind, dann 3 Jahre Elterzeit, dann vor Ablauf Kind 2, wieder Elternzeit. Ist ja kein Einzelfall. Und ruckzuck sind die mind. 6 Jahre weg. Das schreckt natürlich ab.

LG U.

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von ALF0709 am 12.04.2013, 15:21 Uhr

Liebste shinead,

du hast da einen Gedankenfehler, leider.

Wir Schwerbehinderten dürfen unsere Schwerbehinderung verschweigen, solange die Schwerbehinderung keine Behinderung bei der Ausführung der Arbeit darstellt, nur bei Kündigung dürfen wir nicht sagen: April April ich bin aber schwerbehindert. Es gibt dann trotzdem keinen Kündigungsschutz.

1998 habe ich übrigens noch gelernt, dass auch die Frage nach der Schwerbehinderung bei Vorstellungsgesprächen unzulässig ist, dass muss sich in der Zwischenzeit geändert haben.

Mir sieht man die Schwerbehinderung nicht an, ich wurde im Vorstellungsgespräch nicht danach gefragt, alles gut. Ich hab dann halt 5 Tage weniger Urlaub, womit ich leben kann. Aber inzwischen dürfte mein AG gemerkt haben, dass mit meiner Motorik was nicht stimmt. Für Bastelarbeiten sollte man mich nicht heranziehen.

Ich wäre dafür eine Kleinbetriebregelung wie beim normalen Kündigungsschutz auch einzuführen. In Betrieben unter 10 Vollzeitangestellten sollte kein Kündigungsschutz für Schwangere in der Probezeit bestehen. Damit wäre allen geholfen. Schwerbehinderte genießen in der Probezeit ja auch keinen Kündigungsschutz. Gleichberechtigung für alle.

In meinem Beruf werden vornehmlich Frauen ab 45 eingestellt. Auch wegen der Berufserfahrung. Berufseinsteiger haben es schwer.

Ansonsten glaube ich, dass erst die Gesetze und dann die Erfahrungen da waren.

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von fabiansmama am 12.04.2013, 15:34 Uhr

Zitat: In meinem Beruf werden vornehmlich Frauen ab 45 eingestellt. Auch wegen der Berufserfahrung. Berufseinsteiger haben es schwer.


toll, nur vielleicht müssen auch die Frauen ab 45 ihre Berufserfahrung irgendwo gesammelt haben, sonst gibt es nämlich keine Frauen ab 45 MIT Berufserfahrung.

Ansonsten sag ich zu dir lieber gar nichts mehr, so wie die letzten Tage auch....

LG

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von ALF0709 am 12.04.2013, 15:39 Uhr

Ganz mein Reden mit der Berufserfahrung. Aber leider traurige Realität.

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von shinead am 12.04.2013, 16:03 Uhr

Dr. Bert Howald (Fachanwalt für Arbeitsrecht) schreibt zu dem Thema:

"Recht zur Lüge" bei der Einstellung ?

Weiter ungeklärt ist, ob der Arbeitgeber bei der Einstellung von Mitarbeitern nach einer bestehenden Schwerbehinderung fragen darf und ob der Bewerber diese Frage wahrheitsgemäß beantworten muss. Die Frage nach einer Schwerbehinderung soll nach weit verbreiteter Auffassung eine unzulässige Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ("AGG") darstellen und deshalb unzulässig sein.

Der Bewerber dürfe die Frage sogar falsch beantworten, ohne dass dies Konsequenzen habe ("Recht zur Lüge"). Andere meinen, der Arbeitgeber müsse ja nach einer Schwerbehinderung fragen dürfen, weil er sonst nicht bestimmen könne, ob er die Ausgleichsabgabe zahlen müsse und weil er bei bestimmten sonst den Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht einhalten könne. "
Quelle: http://karriere-journal.monster.de/beruf-recht/arbeitsrecht/schwerbehinderung-darf-arbeitgeber-fragen/article.aspx

Es ist also nicht schlussendlich geklärt, ob eine Lüge bei konkreter Nachfrage arbeitsrechtlich erlaubt ist (analog der höchstrichterlichen Genehmigung bei Schwangerschaften).
Daher würde ich aktuell sagen, dass eine Lüge hier nicht erlaubt ist.
Klar muss ich nicht von mir aus sagen, dass ich Schwerbehindert bin. Aber auf Nachfrage stehe ich nur bei Ehrlichkeit auf der sicheren Seite.

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das System selbst führt dazu, dass Müütter nicht eingestellt werden

Antwort von Dor am 12.04.2013, 17:42 Uhr

Ich wohne in der CH, da gibt es 16 Wochen Mutterschutz nach der Geburt, danach gehen frauen wieder arbeiten. Ich wurde im gebörfähigen Alter noch nie benachteiligt gegenüber einem Mann, und ich arbeitete in einer Männderdomäne (Maschinenbau) . Es ist das SYSTEM selbst, das Frauen in D vom Arbeitsmarkt ausgrenzt, es sind eben genau die 2 oder 3 Jahre Elternzeit, die es für einen Arbeitgeber unattraktiv werden lässt.

LG

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von Nicol am 12.04.2013, 17:51 Uhr

Hallo,
In meinen Augen war zuerst die Diskriminierung und dann das Gesetz. Die kritischen Fragen im Einstellungsgespräch hinsichtlich der Familienplanung sind ja lange bekannt. Ich finde es richtig, dass hinsichtlich der Diskriminierung durch die ewig Gestrigen, das Lügen erlaubt ist. Ich gehe noch weiter und behaupte, dass das bei der Einstellung in den allermeisten Fällen das "Schwanger werden" gar nicht das Problem ist.

Was ich viel mehr als Problem empfinde sind die 3 Jahre Elternzeit. In meinen Augen für jeden Arbeitgeber schon ein Problem. In bestimmten Branchen ist es schon ein Problem für 3 Jahre eine befristete Schwangerschaftsvertretung zu bekommen. Es gibt ja zunehmend Branchen, wo sich nicht mehr 100 Leute auf eine Stelle bewerben.
Wenn ich als Arbeitnehmer die Wahl habe zwischen einer befristeten Schangerschaftsvertretungsstelle oder eine unbefristeteten Stelle, würde ich auch die unbefristete nehmen.

Betrachtet man die aktuelle Umfrage von Forsa für die Zeitschrift Eltern wünschen sich knapp 50 % der Eltern dass der Mann Vollzeit arbeitet, während die Frau entweder ganz zu Hause bleibt oder nur Teilzeit arbeitet.
Was soll man dazu sagen? Wenn die Frauen so wenig Interesse an ihrem beruflichen Karriere haben und das Feld den Männern überlassen wollen, kann man ihnen nicht helfen.
Wenn ich eine Führungsposition zu besetzen hätte und ich hätte den Mann mit 10 Jahren durchgängig Berufserfahrung oder der Frau die innerhalb der 10 Jahre 2 Kinder bekommen hat mit je 3 Jahren Elternzeit und die restlichen Zeit Halbtagstätigkeit, würde ich auch den Mann wählen. Der hat einfach mehr Erfahrung und Qualifikation angesammelt.
Das deckt sich übrigens mit meiner Erfahrung. Ich war innerhalb der letzten 10 Jahre 2 x 1 Jahr in Elternzeit und arbeite sonst durchgängig Vollzeit, was zu Folge hat , dass ich im Rennen um die Führungspositionen genau 2 Jahre im Verhältnis zu den kinderlosen Frauen und den Männern zurück liege.

Wenn man Karriere will, muss man auch was dafür tun. Meine Erfahrung ist jedoch, dass die allermeisten Frauen, dass gar nicht wollen.

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von ALF0709 am 12.04.2013, 18:49 Uhr

Ich wurde noch nie gefragt, ob ich schwerbehindert bin. Also kam ich noch nie in die Gelegenheit zu lügen oder die Wahrheit zu sagen. Aber ob ich schwanger bin oder vorhabe zu werden, wurde ich schon mehrmals gefragt. Da ich da aber weder schwanger war, noch ein Kind in Planung war, konnte ich das mit bestem Gewissen verneinen.

Bei zwei AG habe ich sogar von mir aus gesagt, dass ich schwerbehindert bin. Die haben nämlich dankenswerter Weise die Möglichkeit der Förderung durch das AA angenommen (einmal 50 (für 6 Monate) und einmal 100 % (für 3 Monate) des gezahlten Lohns).

Ich meine, durch meine Scherbehinderung entstehen dem AG ja auch keine Nachteile. Ich falle dadurch nicht aus und bis auf die Tatsache, dass ich nicht unbedingt mit der Schere umgehen kann und das in die Hose geht, wenn ich es dochmal tun muss, kann ich meine Tätigkeit auch normal ausüben. Ich brauche keinen besonders ausgestatteten Arbeitsplatz, keine Hilfsmittel nichts. Obwohl der AG mit der 3-monatigen Förderung kam auf Idee, das Amt könnte doch auch einen Schreibtisch, eine Stuhl, den PC, den Drucker, einfach alles bezahlen. Da haben die ihm aber einen Vogel gezeigt, da er das auch bei einer Nicht-Schwerbehinderten hätte kaufen müssen.

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Re: das System selbst führt dazu, dass Müütter nicht eingestellt werden

Antwort von Pamo am 12.04.2013, 19:26 Uhr

Dor, Väter haben das gleiche Recht auf Elternzeit. Das Problem ist, dass sie es nicht in Anspruch nehmen und faktisch davon ausgegangen wird, dass es die Mutter tun wird.

Wenn die Frauen ihre Männer in die Pflicht nähmen und wenn die Männer sich für ihre Familien Zeit nähmen, würde die Diskriminierung langsam zurück gehen, weil der AG vom Geschlecht nicht mehr auf das Verhalten in der Elternzeit schließen können.

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Auch in der CH wohnhaft und sehe es ähnlich

Antwort von NadineLausanne am 12.04.2013, 20:42 Uhr

Ich wohne auch in der Schweiz und in meinem (amerikanischen) Grosskonzern ist es gang und gäbe, dass die Frauen nach 4-6 Monaten wieder arbeiten gehen. Selten auch mal nach 12.
Es gibt keine Probleme bei der Vertretungsplanung und ich kann auch nicht behaupten, dass es mich je in irgendeiner Weise karrieretechnisch beeinträchtigt hätte.

Zugegebenermassen haben wir so gut wie keine Führungspositionen mit weniger als 100%, wobei auch da mich mein Chef gefragt hatte, mit wieviel % ich zurück kommen will. Es geht also evtl. doch.

Ich denke also auch, dass es das System ist, vor allem das lange Fernbleiben vom Job.

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von Nikas am 12.04.2013, 22:34 Uhr

shinead, natürlich war die benachteiligung zuerst da. alle mutterschutzgesetze sind reaktionen auf ausbeuterische ausnutzung.
ich sehe den schwangerenschutz als allerwichtigstes. ( und die herdprämie aber als ideologischen auswuchs. aber diese herdprämie kam ha jetzt ohne jede not wie aus dem heiteren himmel und ist überflssig wie ein kropf.)

ich bin selbst kind der zeit, als es noch keinen schutz gab, für schwangere. meine mutter (näherin) konnte ende der 50er mit mir schwanger nicht mehr nähen, wasser in den beinen ec. vertrauensarzt der firma schrieb sie nicht krank. sie brach dann hochschwanger auf der toilette in der firma zusammen. mein vater ging zum chef, machte ihn rund, plötzlich gings, arzt schrieb sie krank. wollen wir wieder solche verhältnisse?

nur weil einige wenige irgendwelche schutzgesetze ausnutzen, ist nicht das prinzip widerlegt. dann könnten wir auch hartz abschaffen etc. es geht um den schutz des schwächeren. das ist nie der AG. wenn ganz kleine firmen jammern, sollen die chefs doch ihre klitschen auflösen und selber als angestellte arbeiten. zudem liegt es an jedem boss selbst, wie er sich mnitarbeiter aussucht und sein vertrauensvolles arbetsklima aufbaut. ich habe viele freundinnen und bekannte mit teils ganz kleinen firmen; die wuppen das mit den gebärfähigen angestellten prächtig.

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Re: Was war zuerst da, die Henne oder das Ei (zur Mutterschutz-Diskussion, sachlich)

Antwort von cashew1 am 13.04.2013, 6:55 Uhr

Klar gab es zuerst die Benachteiligung, in allen Bereichen. Schwangere, Kranke, Behinderte, generell Frauen....
Aber die jetzigen Gesetze verbunden mit der Haltung vieler -natürlich nie aller- Menschen, dass es vor allem um ihre eigene Bedürfnisbefriedigung geht, führt in kleineren Betrieben schon dazu, dass es eben nur noch befristete Verträge etc gibt.
Ich bin momentan noch 1-Woman-Unternehmen, sollte es je dazu kommen, dass ich die Arbeit allein nicht mehr schaffe, sage ich ganz ehrlich, dass ich niemals jemanden fest einstellen würde.
Nur Honorarkräfte, die nach Leistung bezahlt werden und sich selbst um ihre Versicherungen kümmern müssen, dann sieht man plötzlich vieles anders, wann man wie arbeiten kann....wie gesagt, gegen den Verdienstausfall kann man sich ja versichern, musste ich selbst ja auch, also ist das ja eigentlich kein Problem.

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Richtig so. Meine Friseurin macht es genau so

Antwort von ALF0709 am 13.04.2013, 8:07 Uhr

Die stellt nur noch Kräfte ein die für sich selbst wirtschaften. Die zahlen meiner Friseurin eine "Stuhlmiete" und leben von dem, was sie selbst erwirtschaften. Risiko von Schwangerschaft, Kindkrank etc. tragen sie selbst.

Es gibt im Übrigen fast nur noch befristete Verträge. 1/2 Jahr ist völlig normal. Und die befristeten Verträge will die Regierung noch mehr lockern, d.h. es wird leichter Leute länger und ohne Grund befristet einzustellen.

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@cashew1

Antwort von shinead am 13.04.2013, 14:54 Uhr

Lass Dich auf jeden Fall vorher gut von Deinem Steuerberater beraten. Wir arbeiten auch viel mit Freelancern und haben immer die Prüfung wegen Scheinselbstständigkeit im Genick. Alle paar Jahre müssen wir prüfen lassen, ob wir da nicht unsere Freelancer um einen Arbeitsvertrag (und damit die Sozialkasse um Beiträge) betrügen.

Wir haben die Freelancer tatsächlich immer für ein Projekt. Das lässt sich über die Verträge nachvollziehen. Die Projekte dauern auch mal zwei, drei Jahre. Aber danach ist es eben vorbei und der Freelancer geht wieder seinen Weg.
Einige arbeiten nur ein paar Monate lang für uns.
Die Mischung (und die Nachvollziehbarkeit über die Jahre) ist da für den Prüfer sehr wichtig.

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Re: @cashew1

Antwort von cashew1 am 14.04.2013, 19:29 Uhr

Das weiß ich, aber momentan schaffe ich eh alles noch gut allein, bzw. hab meinen Mann für Internetauftritt und Büro auf 400€ angestellt.
Eigentlich will ich mich auch nicht vergrößern, aber man weiß ja nie, wie es noch so wird...

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Ich gehe mit Dor

Antwort von Fuchsina am 14.04.2013, 23:27 Uhr

Auch ich finde, dass es vor alle das System (und dann teils, was manche daraus machen) ist, das Frauen bzw. Mütter ausgrenzt.

Ein AG in Deutschland muss eben damit rechnen, dass wenn eine Frau schwanger ist sie mindestens 3 Jahre - wenn nicht noch ein zweites und drittes Kind kommt - zu Hause bleibt und er in dieser Zeit "in der Schwebe" ist. Denn er muss zwar den Ausfall der Arbeitskraft irgendwie kompensieren, aber kann dies nicht dauerhaft machen da ja ein Arbeitsplatz für die Mutter frei gehalten werden muss falls sie doch zurückkommt.

Im "Rund ums Kleinkind" Forum ist ein ganz typisches Beispiel: Erste Kind kam, zwei Jahre Elternzeit, püntklich zum Ende der Elternzeit kommt zweites Kind, wieder zwei Jahre Elternzeit. Dies auch noch in einem 10 Mann Betrieb. Diese Frau hat - sollte sie je wieder wirklich Vollzeit arbeiten gehen - insgesamt vier Jahre ausgesetzt. Ich habe beim Kind 1. insgesamt - mit Mutterschutz vor und nach der Geburt sowie Elternzeit - 10 Monate ausgesetzt. Und obwohl ich vor der Mutterschutz und dann später auch in der Elternzeit Stundenweise von zu Hause aus gearbeitet habe, obwohl ich immer regelmässig Kontakt mit meinen Kollegen und meinem Chef hatte und oft auch zu Abteilungsgesprächen ins Büro bin, dennoch habe ich etliche Wochen gebraucht, um wieder voll rein zu kommen. Ich kann es gar nicht vorstellen, wielang jemand hierzu braucht, wenn sie mehrere Jahre ausgesetzt hat.

Viele sehen immer nur das Geld, aber m.E. geht es vielen AG gar nicht mal darum. Ich sehe bei uns was für ein Akt es ist, eine Stelle zu besetzen. Stellenausschreibungen, mehrere Runden Bewerbungsgespräche etc. Dann - wenn der neue MA dann da ist - Einarbeitung, Kennenlernrunden usw. Da gehen enorm viel Zeit und Ressorcen "verloren" bis dieser MA voll einsatzbereit ist.

Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Elternzeit von einem Jahr bis maximal 18 Monate vollkommen ausreichend wäre. Noch dazu würde ich den Kündigungsschutz von Schwangeren in der Probezeit aufheben.

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Das Frauen

Antwort von Fuchsina am 14.04.2013, 23:41 Uhr

wirklich - in vergleichbarer Position, in vergleichbarer Branche, mit gleichen Qualifikation, Arbeitszeiten sowie Berufsjahren - weniger als Männer verdienen ist ein Mythos das nicht tot zu kriegen ist.

Der Gehaltsunterschied von 25-30 % je nachdem welche Statistk man liest kommt daher, dass einfach alle Frauen und Männergehälter zusammen addiert und dann ein Mittelwert gebildet wird. Da wird es nicht berücksichtigt, dass ein sehr große Zahl von Frauen Teilzeit arbeiten, da wird es nicht berücksichtigt, dass viele typsiche "Frauenberufe" meist niedriger entlohnt werden als Männerberufe und da wird es auch nicht berücksichtigt, dass Frauen in den Führungspositionen weniger vertreten sind.

Ein bereinigtes Ergebnis - sprich Vergleich wo was wirklich was zum vergleichen gibt - ergibt einen Unterschied von 2%, wenn überhaupt ein Unterschied da ist.

Sehr gut nachzulesen z.B. hier:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-03/lohnunterschied-geschlechter-statistik/seite-2

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Re: Richtig so. Meine Friseurin macht es genau so

Antwort von shinead am 15.04.2013, 8:48 Uhr

Naja, den Sozialstaat zu umgehen finde ich jetzt nicht so prickelnd.
Gerade auch Stuhlvermietungen stehen ja unter Scheinselbstständigkeits-Verdacht.

Ich mag unseren Sozialstaat auch wenn es hier und da in einigen Ecken knarrt und kracht. Die Idee, dass wir aber solidarisch füreinander einstehen finde ich richtig und wichtig.
Was wäre denn die Alternative?
Vorbild Amerika? Nein Danke!

Ich hatte in meinem Arbeitsleben bisher nur einmal einen befristeten Vertrag. Auch meine Bekannten und Verwandten können nicht gehäuft von befristeten Verträgen berichten. Daher kann ich das "fast nur noch befristete Verträge" nicht nachvollziehen.
Wir haben bei weitem noch nicht spanische Verhältnisse diesbezüglich.
Ich habe jetzt nur Zahlen von 2008 gefunden, aber die bestätigen mein "Bauchgefühl". Während in Ländern wie Polen, Spanien und Italien die Anzahl der befristeten Verträge stark anstieg, stieg die Quote in Deutschland von 13 auf 15 Prozent.

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Ich sehe es wie Pamo...

Antwort von shinead am 15.04.2013, 13:25 Uhr

... solange Frauen bereitwillig und freudig die Elternzeit für sich beanspruchen wird sich nichts ändern.

Viele Eltern haben aufgrund der Betreuungssituation überhaupt keine andere Wahl als länger zuhause zu bleiben. Wenn die Tagesmutter unbezahlbar und Krippenplätze rar sind kann man sich das Baby ja nicht umbinden um zur Arbeit zu gehen.

Viele Firmen kommen ja auch inzwischen dahinter eigene Kindergärten zu unterhalten. So kommt Frau/Mann wieder früher in den Job zurück.
Einige Firmen hier vor Ort haben einen gemeinsamen Kindergarten mit der Stadt gegründet. Jeder Firma steht ein Platzkontingent zur Verfügung.
So haben alle etwas davon.

Grundsätzlich muss sich jede Firma, ganz unabhängig von der Größe vor Augen führen, dass sowohl die Angestellten als auch die Kunden der Zukunft nicht auf Bäumen wachsen, sondern von Frauen ausgetragen und geboren werden. Ohne Kinder sehen die Zahlen in 30/40 Jahren in jeder Branche erbärmlich aus.

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Re: Richtig so. Meine Friseurin macht es genau so + Ich muss dich leider loben

Antwort von ALF0709 am 15.04.2013, 19:10 Uhr

Wieso Sozialstaat umgehen? Sie gibt 6 Friseurinnen die Möglichkeit sich und ihre Kinder (einen Mann haben die alle nicht) zu ernähren. Und im Ernst? So verdienen die mehr, als wenn sie sie anstellen würde. Hier verdient eine Friseurin um die 600 EUR brutto für Vollzeit. Mehr gibt der Friseursalon aber leider auch nicht her.

Wenn du unseren Sozialstaat magst, dann hoffe mal, dass die SPD nicht an die Macht kommt. Dann zahlen nämlich alle KV-Beiträge, auch die Kinder und die familienversicherten Mütter (Väter). Wenn sie dann das durchsetzen was sie wollen (Beitrag von 250 EUR pro Person egal ob Kind oder Erwachsener) na dann Prost Mahlzeit. Das sind 500 EUR allein für die KV bei 4 Personen (soll wieder hälftig zwischen AG und AN geteilt werden). Und wenn du Härtefall beantragst, wird es wieder ein "Nackigmachen" wie beim H4. Super Sozialstaat muss ich sagen.

Dann doch bitte eher: Private KV für alle. Ich würde sofort wechseln, da mache ich keinen Hehl draus. Da bekomme ich für mein Geld wenigstens Leistung.

Ich hatte bisher nur 2 befristete Verträge. Der 1. war für 6 Monate befristet, wurde dann ein unbefristetes AV, der 2. war ein für 3 Monate befristetes AV (Probearbeitsverhältnis für Schwerbehinderte = 100 % Förderung durch AA) und wurde selbstredend nicht verlängert, weil das Amt ja nicht mehr gezahlt hat. Also solche Erfahrungen musste ich leider auch machen.

Also zumindest in meinem Beruf sind 99 % der Stellen für 6 - 12 Monate befristet und selten wegen Schwangerschaftsvertretung, sondern mehr wegen Probezeitverlängerung.

Und jetzt zum Lob: Mir gefällt dein Beitrag im Aktuell wegen dem Beitrag, wo die eine trotz 10 VG keinen Job bekommt (ich hoffe, diesmal bist du es wirklich).

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Re: Richtig so. Meine Friseurin macht es genau so + Ich muss dich leider loben

Antwort von shinead am 15.04.2013, 20:28 Uhr

Abgesehen davon, dass ich kein SPD-Anhänger bin, bin ich davon überzeugt, dass wir Frau Merkel und dummerweise auch die FDP noch weitere 4 Jahre "ertragen" dürfen. (Nein, CDU-Anhänger bin ich auch nicht, bevor ich die Linken wähle wähle ich gar nicht und die Grünen mag ich auch nicht!)

>>Dann zahlen nämlich alle KV-Beiträge, auch die Kinder und die familienversicherten Mütter (Väter).
Nein. Die Bürgerversicherung fußt, genauso wie die GKV jetzt auf Einkommen. Allerdings sollen alle Einkommensarten (also auch Miete/Verpachtung, selbstständige Arbeit, etc.) zur Berechnung herangezogen werden.
Von der Zahlung von Beiträgen für Kinder ist im Inet (weder in Wahlprogrammen, noch in Definitionen) nichts zu finden. Da weder Kinder noch familienversicherte Männer und Frauen (müssen ja nicht zwingend Eltern sein) in der Regel über kein eigenes Einkommen verfügen, würde hier kein Beitrag fällig werden.

Eine private KV würde weder mich noch mich außerhalb der Grundversicherung kontrahieren. Ganz egal wie gut es uns geht, die Grunderkrankung (Deine Behinderung, mein Asthma) würden eine PKV so dermaßen teuer machen (mir lagen Angebote von 600 Euro vor) oder eine Ablehnung bedingen.
Ab 40 wird es dann richtig teuer. Ich habe die Erhöhungsschreiben der Kollegen gesehen - da bleibe ich lieber in meiner GKV und zahle das ein oder andere extra aus eigener Tasche.

Ein Lob, das man nicht gerne ausspricht, sollte man m.E. nicht aussprechen...

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Re: Richtig so. Meine Friseurin macht es genau so + Ich muss dich leider loben

Antwort von ALF0709 am 15.04.2013, 21:03 Uhr

Ich hab doch nicht gesagt, dass du SPD-Anhängerin bist. Ich hab doch nur gesagt, dass du dir dann nicht wünschen solltest, dass die Wahl von denen gewonnen wird.

Ich weiß nur, dass die Bürgerversicherung zu Rot-Grün-Zeiten schonmal im Gespräch war und da hieß es: Jeder muss zahlen, egal ob Einkommen oder nicht.

Ich hab das Lob gerne ausgesprochen und einige Beiträge finde ich von dir gut, andere nicht. Da gibt es schlimmere hier.

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Re: Richtig so. Meine Friseurin macht es genau so + Ich muss dich leider loben

Antwort von shinead am 15.04.2013, 22:10 Uhr

Du hattest hinter das Lob "leider" geschrieben. Daher mein Kommentar.

Ich habe mich tatsächlich durch das Wahlprogramm und diverse Definitionen im INet gekämpft. Es geht immer nur um Einkommen.
Kinder bzw. Familienversicherte mit hohem Einkommen (z.B. Zinseinkünfte) müssten dann natürlich zahlen. Wäre jetzt nicht der Fall. Aber ich glaube, die können es verkraften.

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