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Geschrieben von micha67 am 11.04.2013, 16:24 Uhr

Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als Ehrenamt definiert..

...kann ich dann rechtlich dagegen angehen?

Ich habe eine Zeitlang als 2. Vorsitzende fungiert (nicht lange) und die Stunden in dem Amt nie aufgeschrieben. Aber gleichzeitig war ich vom Verein angestellt und habe da sehr wohl Üstunden gemacht (in einem Jahr über 300!). Auf den Vereinssitzungen wurde beschlossen, dass diese Arbeit anständig entlohnt werden soll. Jetzt wurde mir gekündigt und ich kann die Üstunden nicht wie geplant in den Sommermonaten abfeiern, der Verein hat auf seiner gestrigen Sitzung "beschlossen", Zitat: die unbezahlt geleisteten Stunden sieht der Verein als ehrenamtliche Mehrarbeit an.
Ich weiß, das hier ist kein Rechtsforum, aber ich bin grad so geplättet, dass ich mal einen Rat brauche. Lohnt sich hierfür ein Anwalt?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe,
gruß
Micha

 
7 Antworten:

Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert..

Antwort von shinead am 11.04.2013, 17:05 Uhr

M.E. sind jene Stunden, die zwischen den Beschlüssen angefallen sind (also Deine 300) zu bezahlen.

Ob sich ein Anwalt lohnt entscheidet Dein Stundensatz und / oder ob Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

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Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert..

Antwort von Steffi528 am 11.04.2013, 17:20 Uhr

Ist das nicht Arbeitsrecht? Mir war mal so, das man sich beim örtlichen Arbeitsgericht vorberaten kann und zwar kostenlos. Kann mich aber auch irren.

Ich würde mich da also mal direkt ans Arbeitsgericht wenden und fragen ob das stimmt mit der kostenlosen Beratung und wenn ja, da mal den Fall vortragen.

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Danke für den Tipp

Antwort von micha67 am 11.04.2013, 17:34 Uhr

Das werde ich dann morgen wohl mal machen! Ich habe auch eine Rechtschutzversicherung, aber solche Rechtsstreits sind irgendwie nicht mein Ding. Wenn es sich anders regeln ließe, wäre ich froh. Leider läßt der AG nicht mit sich reden :-(

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Re: Danke für den Tipp

Antwort von Emmasmamma am 11.04.2013, 17:43 Uhr

Mit dem Arbeitsgericht muss ich dich enttäuschen. Das machen die nicht.

http://www.arbg-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1177881/index.html

Ich würde das aber mal in ein Rechtsforum tragen, wie das hier:
http://www.forum.jurathek.de/forum.php

Ich finde das von dem Verein schon recht dreist und kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtens ist (bin aber zu Ahnungslos, um das richtig beurteilen zu können) Es stellt sich auch die Frage, ob denn die Sitzung Satzungkonform einberufen wurde. Wenn nicht, wäre das schon anfechtbar.

Viele Grüße
Claudia

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Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert..

Antwort von Pamo am 11.04.2013, 18:53 Uhr

Fordere sie erst mal schriftlich zur Auszahlung der Überstunden auf. Nicht rumdiskutieren. Wenn dann kein Geld kommt, Frist setzen etc und Mahnbescheid.

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Re: Wenn der alte AG die Überstunden nachträglich als "Ehrenamt" definiert..

Antwort von speedy am 11.04.2013, 19:34 Uhr

Hi,
da kannst und solltest du gegen angehen. Du hast hoffentlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag und die Protokolle der vergangenen Sitzungen. Das ist ganz normales Arbeitsrecht und wie viel Arbeit du ehrenamtlich erbringst, ist ganz alleine deine Entscheidung, da dich ja niemand verpflichten kann, ehrenamtlich tätig zu werden.

Nutz die RechtsschutzVS und mach einen Termin bei einem Arbeitsrechtler.

Gruß, Speedy

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@Emmasmamma

Antwort von micha67 am 11.04.2013, 19:56 Uhr

Ich habe mich gleich mal in dem Forum angemeldet, Danke für den Hinweis!

Der Verein besteht inzwischen nur noch aus 7 Mitgliedern, der Rest weicht nach und nach dieser "Vorstandsdiktatur"... manchmal denke ich, ich hätte mich da besser nicht drauf eingelassen, aber es fing so gut an

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