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Geschrieben von lirena am 05.04.2011, 8:28 Uhr

Frage an die Minijobber wegen Überstunden...

So habe mein erstes Gehalt bekommen und prommt sind meine 10 Überstunden einfach in den nächsten Monat (April) übernommen worden...

Es wird immer mehr Arbeit und mein Vertrag beläuft sich auf 8 Std/Woche, ist nicht zu schaffen. Diesen Monat kommen bestimmt wieder Überstunden dazu usw....werde ich das Geld jemals ausbezahlt bekommen??? Einen anderen Vertrag bekomme ich erstmal nicht...

Wie ist das bei Euch wenn Überstunden da sind???

Danke und lg

 
9 Antworten:

Re: Frage an die Minijobber wegen Überstunden...

Antwort von AllesOK am 05.04.2011, 9:29 Uhr

Bei mir ist es so, wenn ich über die 400 Euro komme, werden die jeweiligen Überstunden auf das nächste Monat gelegt. Du könntest Dir damit quasi einen Urlaub ansparen oder wenn Du anderweitig mal frei brauchst.

Auf alle Fälle genau aufschreiben und jedes Monat vom Chef abzeichnen lassen!!

Soviel ich weiß, darf man 1 oder 2x im Jahr mehr als die 400 Euro verdienen, aber wenn das bei Dir jedes Monat ist, würde ich schon mal mit dem Chef sprechen..

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Re: Frage an die Minijobber wegen Überstunden...

Antwort von Fru am 05.04.2011, 9:43 Uhr

Bist Du denn mit dem Gehalt bei 400 Euro? Wenn ja, ist es doch kein Wunder...

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Re: Frage an die Minijobber wegen Überstunden...

Antwort von elias06 am 05.04.2011, 9:55 Uhr

sei doch froh so kannst du mal urlaub nehmen und bekommst trotzdem dein Geld.
LG janett

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ich habe mir sagen lassen...

Antwort von Jeckyll am 05.04.2011, 14:34 Uhr

.. dass auf 400 Euro Basis angemeldete Arbeitnehmer keine Überstunden machen dürfen, wenn sie durch die Ausbezahlung der Überstunden über die 400 Euro-Grenze hinaus verdienen würden (auch nicht einmalig).

Mein alter AG hat das dann so gemacht, daß er immer nur einen Teil der Überstunden ausbezahlt hat (aber nur die, von denen er ausdrücklich gesagt hat ich solle öfter kommen/länger bleiben. Habe ich meine Arbeit in meiner Zeit nicht geschafft, habe ich für Gotteslohn weiter gearbeitet), den Rest auf den nächsten Monat verlegt. Das führte zu einem solchen Durcheinander (weil ja da auch wieder Überstunden angefallen sind), daß er mir am Ende fast zweihundert Euro schuldig blieb (nach meiner Rechnung).
Verlange auf jeden Fall immer eine Lohnabrechnung, so kannst Du nachvollziehen für was Du ausbezahlt wirst und was Du noch bekommst.

Leider ist es fast Gang und Gebe (schreibt man das so?) daß 400 Euro-Jobber als AN zweiter Klasse arbeiten, oft ohne richtigen Vertrag, ohne Kündigungsfrist, ohen bezahlten Urlaub oder bezahlte Krankentage. Soweit ich weiß (korrigiert mich wenn ich täusche) hat auch ein 400 Jobber Anspruch auf Tarifbedingungen bzw. die betrieblichen Regelungen.

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Re: Frage an die Minijobber wegen Überstunden...

Antwort von kanja am 06.04.2011, 16:25 Uhr

Da ich bei meinen Arbeitszeiten tatsächlich 400 Euro/Monat bekomme, gibt's logischerweise nix extra.

Wenn ich mehr arbeite, versuche ich das ein andermal auszugleichen, sprich ich komme evtl. 2 Wochen 3x statt 2x, dafür habe ich dann eine Woche extra frei.

Klar sind Minijobs potentiell Sklavenjobs. Ich habe bestimmt auch schon gearbeitet, ohne dafür Geld zu bekommen. Dafür mag ich meine Arbeit, meine Chefin und meine Kollegen sehr gerne und sie sind auch sehr kulant, wenn bei mir mal was ist. Das muss man halt immer abwägen.

Wie schon an anderer STelle geschrieben:
Wenn du ernste Probleme hast, solltest du das - auch IMMER WIEDER - ansprechen.

lg Anja

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Re: Frage an die Minijobber wegen Überstunden...

Antwort von DidiM am 06.04.2011, 17:38 Uhr

Hallo!
Spar sie lieber an. Denn ohne Lohnsteuerkarte würde es in Steuerklasse 6 versteuert! Da bleibt dann nix über .

Lg
Didi

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Re: Frage an die Minijobber wegen Überstunden...

Antwort von speedy am 06.04.2011, 20:52 Uhr

Hi,
jetzt warte doch erstmal ab. Ich habe mir gerade überlegt, was ich mit einer neuen Mitarbeiterin machen würde, die schon nach dem ersten Monat fragen würde, wann denn die Überstunden ausgezahlt würden...

Gerade in der Einarbeitungsphase verlange ich von beiden Seiten Zugeständnisse - ich akzeptiere Fehler und langsameres Arbeiten, verlange dafür aber auch Einsatz (= Zeit und Wille).

Natürlich kannst du es ansprechen, aber das erste 1/2 Jahr würde ich da noch nicht aufmucken...

Gruß, Speedy

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Re: Frage an die Minijobber wegen Überstunden...

Antwort von Julians.Mama am 07.04.2011, 12:05 Uhr

Ich darf bei meinem Minijob gar keine Überstunden machen, ist auch gesetzlich nicht erlaubt. Warum arbeitest du nicht in der Gleitzone?

LG

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Re: Frage an die Minijobber wegen Überstunden...

Antwort von lirena am 07.04.2011, 13:54 Uhr

Danke für eure Antworten...

Diese Stelle war als Teilzeitstelle ausgeschrieben, hab aber nur einen Minijob Vertrag bekommen. Jetzt bekomme ich keinen Teilzeitvertrag und soll immer mehr leisten.

Werd zum 30.04. gehen, es sind noch einige Dinge vorgefallen...es passt einfach nicht.

lg

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