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Geschrieben von joy-for-good am 21.04.2009, 19:15 Uhr

überstundenfrage

Hallo, angeregt durch den Beitrag weiter unten, habe ich auch eine Frage zu Überstunden. Mein Mann arbeitet auch echt viel, meist so 10-12 fünf Tage die Woche. Er ist Angestellter und bekommt ein Gehalt, fest, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgebummelt werden. er ist Bauleiter. ist das rechtens? Ich meine er macht und ist ein Workoholic würde ich schon fast behaupten, aber über eine gewisse Entlohnung würde man schon freuen. (Der Verdienst ist nicht exorbitant).

Danke und liebe Grüße

 
9 Antworten:

Nein, das ist nicht rechtens.

Antwort von Ulli am 21.04.2009, 19:44 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz

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Re: überstundenfrage

Antwort von u_hoernchen am 21.04.2009, 20:24 Uhr

Wenn er tarifgebunden ist, ist das nicht rechtens (es sei denn, und das kommt in der Bauindustrie ja häufiger vor, er hat ein flexibles Arbeitszeitkonto, d.h. er baut im Sommer auf und kann das im Winter wieder abbauen, ohne in Kurzarbeit gehen zu müssen).

Allerdings kann es ja auch sein, dass er einen außertariflichen Vertrag hat, und da steht dann meistens sinngemäß drin "Überstunden im betrieblich allgemein üblichen Umfang sind mit dem Gehalt abgegolten". Und so einen Vertrag vermute ich bei Deinem Mann.

(so einen hab ich auch, und wenn man von tariflich auf außertariflich umsteigt, sollte die damit verbundene Gehaltssteigerung schon den betriebsüblichen Überstunden entsprechen, sonst ist es ein schlechter Tausch)

Ulrike

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Re: überstundenfrage

Antwort von Julia+Christopher am 21.04.2009, 21:48 Uhr

Trotzdem ist dann auch Arbeiten über 10 Stunden nicht erlaubt!

Gruß Julia

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und...?

Antwort von bobcat am 21.04.2009, 22:02 Uhr

Hallo,

kenne aber trotzdem viele Betriebe bei denen es normal ist.

Bei einem großen Hamburger Unternehmen mussten sich die Mitarbeiter nach 10 Stunden ausbuchen und weiter arbeiten. Ausbuchung damit eben keine Arbeitszeiten über 10 Std. erfasst werden.

Bei uns gibt es "Korrekturbuchungen" bei zu langer Arbeitszeit, da es sich ja um eine "Fehlbuchung" handeln muss, da nicht erlaubt.

Richtig ist, dass das Arbeitszeitgesetz ein paar Sachen vorsieht, die in der Praxis anders gehandhabt werden z.B. auch Pausen. Aber in einem guten Job mit guter Bezahlung oder anderer Motivation sieht man es nicht so eng.

Schlimm wird es, wenn es einfach Ausbeutung ist. Leider finden sich meist genug, die auch zu miesen Bedingungen arbeiten. Und wer meckert, ist draußen.

Eine Bezahlung bzw. ein Abfeiern von Überstunden gibt es bei uns nicht, da alle den obengenannten Zusatz im Vertrag haben.

Gruß,
bobcat

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.es sei denn..

Antwort von u_hoernchen am 22.04.2009, 8:15 Uhr

... es wurde tarifvertraglich etwas anderes geregelt. Und der aktuelle Tarifvertrag des Baugewerbes sieht das ausdrücklich vor (bis zu 150 Stunden p.a. können vorgearbeitet werden).

So.

Ulrike

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Re: und...?

Antwort von Bengelengelmama am 22.04.2009, 8:16 Uhr

mein Mann ist Metzger und kommt eigentlich so gut wie nie unter 10Std. und was soll er machen? Das Brät im Kessel lassen und abhauen? Nicht putzen?
Manchmal muss man eben Opfer lassen - auch wenns unangenehm ist, und mir geht das mächtig aufn Senkel.....aber geht nicht anders. In manchen Bereichen ist das halt unumgänglich....

Was anderes finde ich es bei mir im Betrieb. Restaurant schließt um 22Uhr, um 22.30Uhr sollte dann Feierabend sein, aber in einer halben Std. schafft keiner 5 Kassen abzurechnen. Sprich wir kommen vor 23Uhr nie raus, eher später, und müssen schon eine halbe Std. früher am Arbeitsplatz sein - natürlich unbezahlt, d.h. eine Vollzeitschicht geht min. 9 Std. und immer eine Std. unbezahlt, auf einen Monat gerechnet, bei ca. 20 Arbeitstagen sind das 20 Std....
Es könnte jedoch schneller gehen, wenn wir eine zweite Geldwaage etc bekommen würde, die gibt es sogar, aber die Zuständige will diese einfach nicht rausrücken - Psychoterror!

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Achtung Definition Überstunden, Mehrarbeit.....

Antwort von Tinai am 22.04.2009, 11:00 Uhr

Hallo,

wenn es keine betriebliche oder tarifliche Vereinbarung gibt und auch keine entsprechende Arbeitszeitregelung, dann sind Überstunden nur dann Überstunden, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet sind (wenn er überhaupt welche anordnen darf, auch das ist nicht selbstverständlich). Wenn diese Frage offen ist, sollte man sich die Anordnung schriftlich bestätigen.

Bleibt der AN auf eigene Initiative länger, so ist das erst einmal sein Privatvergnügen und zählt nicht zu Überstunden.

Alles, was Du schreibst, klingt für mich so, als ob das bei Deinem Mann zutrifft, das heißt, er ist ein worcaholic und er bleibt auf eigene Initiative länger.

Was die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden angeht, so muss das den AG auch nur insofern interessieren, als er seiner Fürsorgepflicht nachkommen muss und für ausreichen Erholungspausen sorgen (als wenn der AN zu doof wäre, selbst auf die Uhr zu schauen).

Das ist jetzt erst einmal für Euch unbefriedigend, aber dennoch wäre es wohl notwendig, dass Dein Mann mit seinem Chef spricht, denn entweder ist Dein Mann zu langsam oder kann nicht deligieren (das weiß ich natürlich nicht, aber ich schreibe das, weil ihn das unter Umständen sein Chef fragt und als Bauleiter müss er genau diese Dinge eigentlich beherrschen) oder der Arbeitsanfall ist zu viel und dann muss er entweder Entlastung bekommen oder aber er findet eine Lösung der besseren Bezahlung oder des Ausgleichs.

Viel Erfolg.
Tina

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Re: überstundenfrage

Antwort von stetibi am 22.04.2009, 23:15 Uhr

Hallo,

was steht denn in seinem Vertrag?

Ich kenn das eigentlich so, dass in leitenden Positionen ein Festgehalt (zzgl. evtl. Provision oder Umsatz/Erfolgsbeteiligungsprämien) gezahlt wird mit dem eventuelle Überstunden automatisch abgegolten sind. D.h. ein einfacher Arbeiter/ Angestellter darf sich seine Überstunde aufschreiben bzw. abgelten lassen, ein Verantwortlicher erfüllt seine Verpflichtung, ob das jetzt 8 oder 12 Std. am Tag dauert - wird dafür aber auch pauschal entsprechend entlohnt.
Und das ist bei euch der Punkt: nicht dass die Überstunden nicht bezahlt werden, sondern dass seine leitende Position nicht entsprechend honoriert wird. Das könnte er versuchen zu verhandeln.

LG, Stefanie

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Re: dem kann ich nur zustimmen

Antwort von Misty am 23.04.2009, 20:08 Uhr

er kommt seinen Verpflichtungen nach!
Heutzutage, auf dem Bau ist es doch meist so, dass viele Arbeiten von Sub´s gemacht werden, die dann auch gerne länger Arbeiten. Da kann er (verantwortlicher Bauleiter?!!!) nicht einfach gehen und schauen ob morgen alles passt (sofern man das dann noch erkennen kann!)

Ich kenne es tatsächlich so, dass die Arbeiter ihre überstunden (nicht die im Sommer mehr, im Winter weniger) aufschreiben und entlohnt bekommen. Auf das Jahr gerechnet werden die gesamten Ü-Stunden und diese dann im Lohn des Poliers und Bauleiters verrechnet.

Also die Baulohnbuchhaltung ist da ein ganz eigenes Kapitel...

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