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Geschrieben von Luni2701 am 21.04.2009, 13:28 Uhr

Vertrag, rechtens???

Hallo,

hatte ja vor kurzem berichtet, dass mein Vertrag ausläuft(30.4). Die andere Stelle hab ich leider nicht bekommen. Nach 3 Nachfragen ob mein Vertrag denn nun verlängert wird oder nicht hab ich keine ANtwort bekommen. Aber mein Kollege, der den gleichen Vertrag bekommen hat wie ich wollte die Verlängerung nicht, weil :

KEIN URLAUB, der Urlaub wird komplett ausgezahlt!!!
KEIN SAMSTAG FREI, obwohl wir mündlich zusage hatten alle 6-8 Wochen einen samstag frei zu bekommen, bekamen wir in bisher schon nicht. Musste selbst in meiner Urlaubswoche den Samstag gehen. und im Vertrag gar nichts zu der Arbeitszeit drin steht.
ÜBERSTUNDEN ohne ende, Vertrag geht über 20 Stunden, aber 30-40 teils sogar 47 waren/sind normal

Deshalb hab ich auch nicht mehr nach einer Verlängerung gefragt, ich will sie einfach nicht mehr. Ich hab 3 Kinder und ich hab 3 Termine die fest stehen für Samstags und ich möchte auch zmindest 3 Wochen Sommerurlaub haben, mehr will ich gar nicht, aber selbst die bekomm ich nicht.

Naja hat sich jetzt eh erledigt, da ich nun auch noch krank bin, aber normal ist das doch nicht oder?

Mein Mann hatte sich bei seiner Kollegin (gleiche Kette) erkundigt und die hat mir dringendst davon abgeraten so einen Vertrag zu unterschreiben.

Aber ist das überhaupt rechtens???

 
1 Antwort:

Re: Vertrag, rechtens???

Antwort von nani1980 am 21.04.2009, 14:14 Uhr

Huihuihui, dass sind ja Zustände! Vornweg: so einen Vertrag würde ich nicht unterschreiben! Meine Arbeitsrechtsvorlesungen sind schon ziemlich lange her, aber vielleicht kann ich dir bei einigen Dingen helfen:

1. Kein Urlaub - rechtswiedrig lt. BUrlG stehen dir mind. 24 WERKtage Urlaub zu.

2. Ich glaube mit dem Samstag kommst du nicht gegen an, da der Samstag als normaler Werktag gilt (da bin ich mir jetzt aber nicht hundertprozentig sicher)

3. Überstunden: also Überstunden sind natürlich legitim, die tägliche Arbeitszeit beträgt lt. Gesetz 8 Std., kann aber in Ausnahmefällen auf 10 Std. erweitert werden. Dies ist aber nur möglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder ich glaube 24 Wochen, der tägl. Durchschnitt wieder auf 8 Stunden gebracht wird (steht irgendwo im ArbZG.

Vielleicht konnte ich etwas helfen.

LG,

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