Baby und Job

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Geschrieben von Fuchsina am 14.04.2013, 23:27 Uhr

Ich gehe mit Dor

Auch ich finde, dass es vor alle das System (und dann teils, was manche daraus machen) ist, das Frauen bzw. Mütter ausgrenzt.

Ein AG in Deutschland muss eben damit rechnen, dass wenn eine Frau schwanger ist sie mindestens 3 Jahre - wenn nicht noch ein zweites und drittes Kind kommt - zu Hause bleibt und er in dieser Zeit "in der Schwebe" ist. Denn er muss zwar den Ausfall der Arbeitskraft irgendwie kompensieren, aber kann dies nicht dauerhaft machen da ja ein Arbeitsplatz für die Mutter frei gehalten werden muss falls sie doch zurückkommt.

Im "Rund ums Kleinkind" Forum ist ein ganz typisches Beispiel: Erste Kind kam, zwei Jahre Elternzeit, püntklich zum Ende der Elternzeit kommt zweites Kind, wieder zwei Jahre Elternzeit. Dies auch noch in einem 10 Mann Betrieb. Diese Frau hat - sollte sie je wieder wirklich Vollzeit arbeiten gehen - insgesamt vier Jahre ausgesetzt. Ich habe beim Kind 1. insgesamt - mit Mutterschutz vor und nach der Geburt sowie Elternzeit - 10 Monate ausgesetzt. Und obwohl ich vor der Mutterschutz und dann später auch in der Elternzeit Stundenweise von zu Hause aus gearbeitet habe, obwohl ich immer regelmässig Kontakt mit meinen Kollegen und meinem Chef hatte und oft auch zu Abteilungsgesprächen ins Büro bin, dennoch habe ich etliche Wochen gebraucht, um wieder voll rein zu kommen. Ich kann es gar nicht vorstellen, wielang jemand hierzu braucht, wenn sie mehrere Jahre ausgesetzt hat.

Viele sehen immer nur das Geld, aber m.E. geht es vielen AG gar nicht mal darum. Ich sehe bei uns was für ein Akt es ist, eine Stelle zu besetzen. Stellenausschreibungen, mehrere Runden Bewerbungsgespräche etc. Dann - wenn der neue MA dann da ist - Einarbeitung, Kennenlernrunden usw. Da gehen enorm viel Zeit und Ressorcen "verloren" bis dieser MA voll einsatzbereit ist.

Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Elternzeit von einem Jahr bis maximal 18 Monate vollkommen ausreichend wäre. Noch dazu würde ich den Kündigungsschutz von Schwangeren in der Probezeit aufheben.

 
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