Geschrieben von Julie am 02.11.2017, 21:41 Uhr |
@julie
Für das Umlageverfahren U 2 ist es egal, ob es ein BV des Arztes oder des Arbeitgebers ist. Es darf nur keine Krankschreibung sein, dann gibt es keine Erstattung.
Nichts anderes wollte ich sagen und dachte auch, dass ich mich klar genug ausgedrückt habe.
- AG verweigert BV - Larae 01.11.17, 13:39
- Re: AG verweigert BV - Sterntaler-2016 01.11.17, 15:28
- Re: AG verweigert BV - LanaMama 01.11.17, 15:41
- Du brauchst keinen Anwalt - Julie 01.11.17, 16:03
- Re: AG verweigert BV - Silene 01.11.17, 16:04
- Re: AG verweigert BV - Larae 01.11.17, 16:59
- Re: AG verweigert BV - Julie 01.11.17, 17:38
- Re: AG verweigert BV - Kacenice 01.11.17, 20:59
- @julie - mellomania 02.11.17, 20:30
- Re: @julie - Julie 02.11.17, 21:41
- Re: @julie - mellomania 02.11.17, 21:49
- Re: @julie - Julie 02.11.17, 21:41
- Re: AG verweigert BV - Larae 07.11.17, 13:41
- Re: AG verweigert BV - QueenMum 10.11.17, 12:55
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