Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Julie am 02.11.2017, 21:41 Uhr

@julie

Für das Umlageverfahren U 2 ist es egal, ob es ein BV des Arztes oder des Arbeitgebers ist. Es darf nur keine Krankschreibung sein, dann gibt es keine Erstattung.
Nichts anderes wollte ich sagen und dachte auch, dass ich mich klar genug ausgedrückt habe.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.