Baby und Job

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von mellomania  am 02.11.2017, 20:30 Uhr

@julie

nein es ist nicht egal wer das ausspricht, da es der arzt nicht DARF. es handelt sich nicht um SCHWANGERSCHAFTSBEDINGTE beschwerden, die ein ärztliches BV nach § abs1 MuschG rechtfertigen, sondern es handelt sich um die bedingungen am arbeitsplatz, die der arzt nicht kennt und auch nicht beeinflussen kann. nur der AG kann das, in dem er einen andren, gefährdungsfreien arbeitsplatz zur verfügung stellt. im büro z.b.. wenn er das nicht kann, MUSS ER das BV aussprechen, ob er will oder nicht. das geld bekommt er von der KK zurück. er kann aber nicht einfach nix machen. daher ans Aufsichtsamt wenden, wenn er kein BV ausspricht oder einen andren arbeitsplatz zuweist. wenn er einen andren hat, muss sie ihn annehmen. sie kann nicht sagen, nö, mach ich nicht, ablage ode was auch immer. das ist das recht des AG.

 
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