Geschrieben von Ü41 am 05.09.2013, 19:30 Uhr |
generelle Frage Minijob und Elternzeit
Also ich kann soviel sagen:
Da die Minijobber die gleiche Rechte haben, wie die Festangestellten, haben sie auch die gleichen Pflichten. Ich möchte meinen, dass das bei deinem Minijob genauso zu handhaben ist, wie es bei einer festen Anstellung dort wäre. Da gibt es keinen Unterschied, du hast ja einen Vertrag.
Das Einzige an Unterschied ist, dass du sofort und er mit einer recht geringen Frist grundlos einfach kündigen kann. Da ist es anders. Aber sonst nicht.
LG
- generelle Frage Minijob und Elternzeit - Morla72 14.08.13, 16:51
- Re: generelle Frage Minijob und Elternzeit - Pamo 15.08.13, 13:23
- Re: generelle Frage Minijob und Elternzeit - Ü41 05.09.13, 19:30
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