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Geschrieben von Gruenhase am 07.08.2013, 10:07 Uhr

Deutliches geringeres Gehalt nach Elternzeit

Hallo,

Vielleicht kann mir jemand helfen. Bin jetzt zur Zeit in Elternzeit und ich möchte gerne nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen. Vor meiner Elternzeit habe ich auch schon Teilzeit gearbeitet. Erst 20 Stunden mit einem Vertrag und später wurde dann die Stundenzahl auf 30 Stunden aufgestockt. aber dafür gibt es keinen Vertrag. Jetzt möchte mein AG mir aber ein deutlich geringes Gehalt zahlen als vorher. Kann er das? Den Job den ich jetzt mache ist nicht ganz derselbe, da ich mehr im Backoffice Tätig bin.aber im Grunde mache ich fast dieselbe Arbeit, nur das ich keinen eigenen Kundenbereich und keinen Kundenkontakt habe. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, ob der AG rechtlich das Gehalt so stark kürzen kann.

 
2 Antworten:

Re: Deutliches geringeres Gehalt nach Elternzeit

Antwort von SEAGLD am 07.08.2013, 11:20 Uhr

Der AG muss Dich mit exat den gleichen Bedingungen zurück nehmen die Du vor der EZ hattest, es sei denn es ist bereits schriftlich etwas anderes vereinbart.
Grundsätzlich kann der AG Dir aber, so nicht explizit im Arbeitsvertrag die Tätigkeiten aufgeführt sind - andere Arbeit zuweisen, das Gehalt darf er deswegen aber nicht kürzen.
Auch muss er Dich im Grunde für die 30h zurück nehmen, Du musst nur ggf. nachweisen können dass der Vertrag entsprechend - wenn auch nicht schriftlich - geändert wurde.
Eine Beschäftigung bewirkt grundsätzlich einen Vertrag. Wenn Du also nachweisen kannst das Deine Stunden erhöht wurden, und der AG nicht nachweisen kann dass vereinbart wurde dass dies nur bis zur EZ oder einem Datum xy geht, dann hast Du nach der EZ wieder 30h.


LG Sabine

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Re: Deutliches geringeres Gehalt nach Elternzeit

Antwort von shinead am 07.08.2013, 13:24 Uhr

>> aber dafür gibt es keinen Vertrag.

Doch, den gibt es. Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden. Die 30 Stunden sind also in einem mündlichen Vertrag festgelegt. Über Deine Gehaltszettel kannst Du das höhere Gehalt ja nachweisen.
Eine Befristung (z.B. 30 Stunden bis zum Beginn des Mutterschutzes) bedarf der Schriftform. Dein mündlicher Arbeitsvertrag kann also keine Befristung enthalten - die 30 Stunden und das vorherige Gehalt sind damit die Grundlage eures Vertrages.

>>Jetzt möchte mein AG mir aber ein deutlich geringes Gehalt zahlen als vorher. Kann er das?

Nein, Du hast ein Anrecht auf den gleichen Arbeitsumfang wie vor der Elternzeit und auf das gleiche Gehalt. Alles andere müsste mit Dir verhandelt werden. Du kannst den Vorschlag Deines Arbeitgebers also annehmen oder ablehnen.

>>Den Job den ich jetzt mache ist nicht ganz derselbe, da ich mehr im Backoffice Tätig bin.aber im Grunde mache ich fast dieselbe Arbeit, nur das ich keinen eigenen Kundenbereich und keinen Kundenkontakt habe.

Das ist irrelevant, s.o.

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