Geschrieben von maya-mit-zwerg am 18.02.2011, 12:18 Uhr |
In der Elternzeit einen Minijob woanders?
Wisst Ihr wie das ist wenn man sich noch in der Elternzeit befindet (3. Jahr also kein Elterngeld mehr) und man sich woanders einen Minijob sucht?
Muss man das dem alten Arbeitgeber melden?
Muss der Arbeitgeber das genehmigen oder kann er auch sagen das will er nicht?
Danke und viele Grüße!
Re: In der Elternzeit einen Minijob woanders?
Antwort von Caipiranha am 18.02.2011, 12:34 Uhr
Es ist eine Nebenbeschäftigung, die schriftlich genehmigt sein muß, sonst ist das ein Kündigungsgrund.
Der AG darf der Nebenbeschäftigung aber nur widersprechen, wenn betriebliche Gründe oder wettbewerbliche Gründe dagegen sprechen.
Wie ist das richtige Vorgehen?
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