Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 26.03.2008, 20:02 Uhr

äääääähemmmm

ich verstehe jetzt das Problem nicht. Eine Kollegin von Dir hat zu ihrem alten GEhalt wieder angefangen - äh ja, was dachtest DU denn??? Ich ebenfalls. Dein altes Gehalt wird zugrunde genommen und gut ist. Abfindung gabs wohlgemerkt für die Leute, die dort aufhören mussten, wenn ich das richtig verstanden habe.
Und soweit ich das richtig in Erinnerung habe, "ruht" in der Elternzeit das Arbeitsverhältnis. Schau, ich hätte ja sonst auch alle 13ten Gehälter einstreichen können...

Was jetzt, willst Du da wieder arbeiten oder willst Du da aufhören und lediglich die Abfindung einstecken? Ich kapier das grad nicht ganz.

LG Sue

 
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