Für alleinerziehende Eltern

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von meerli  am 20.01.2014, 11:03 Uhr

Wie ist folgendes rechtlich geregelt?

Ihr kennt Euch sicher aus damit...

Mein Bruder ist seit 1Jahr getrennt von D. (nicht verheiratet)
Kind ist 2, er zahlt nach Tabelle 240€ unterhalt.. ist nie berechnet worden.er verdient ca.1600 euro netto.
Nun kommt Kind in den Kindergarten und D.sagt das mein Bruder den Beitrag auch zahlen soll...Sie wiederrum wohnt bei neuem Mann mit Kind und geht auch in TZ arbeiten 30Std./Woche. Mein Bruder hat nach Unterhaltszahlung und Miete/Versicherungen kaum Geld zum Leben und soll nun die Kita zahlen? Sagt sie...
Ist das rechtens?
LG Sindy

 
7 Antworten:

Re: Wie ist folgendes rechtlich geregelt?

Antwort von Sternenschnuppe am 20.01.2014, 11:08 Uhr

Naja, 1600€ hat er, 1000€ ist der Selbstbehalt.
Eigentlich würde ihr noch Betreuungsunterhalt zustehen, damit sie sein Kind betreut.
Sie geht arbeiten und somit sollte er zumindest die Hälfte der Betreuungskosten übernehmen.

Der neue Freund hat damit nix zu tun, es bleibt sein Kind.

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Er darf seinen anteiligen Beitrag dazu leisten

Antwort von desireekk am 20.01.2014, 11:23 Uhr

Hallo

Kinderbetreuuungskosten (insbeso. Krippe und Kindergarten) sind nichgt im Unterhalt enthalten.

Hier mal zwei Links:

http://www.unterhalt24.com/news-detail/kinderbetreuungskostensindnichtimtabellenunterhaltenthalten.html

http://www.lexikon-familienrecht.de/kinderbetreuungskosten-und-unterhalt/?PHPSESSID=3ced18255665897a78af877f758049ce

Jeder Elternteil darf also antailig nach seinem Einkommen dazu beitragen.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Wie ist folgendes rechtlich geregelt?

Antwort von shinead am 20.01.2014, 12:58 Uhr

>>Mein Bruder ist seit 1Jahr getrennt von D. (nicht verheiratet)
Kind ist 2, er zahlt nach Tabelle 240€ unterhalt.. ist nie berechnet worden.er verdient ca.1600 euro netto.

Vielleicht sollte Dein Bruder mal berechnen lassen. Zumindest wenn er regelmäßige Werbungskosten (z.B. Fahrten zur Arbeit) hat. Die kann man vom Netto entsprechend abziehen. Kommt er mit Werbungskosten auf einen Nettolohn von unter 1501 Euro, sinkt der Unterhalt auf 225 Euro.

>>Nun kommt Kind in den Kindergarten und D.sagt das mein Bruder den Beitrag auch zahlen soll...

Da hat sie recht. Oder wäre es ihm lieber wenn sie statt des 30-Stunden Jobs auf Betreuungsunterhalt angewiesen wäre?
Ihm müssen nach Abzug Kindesunterhalt und Mehrbedarf (KiTa) noch

>>Sie wiederrum wohnt bei neuem Mann mit Kind und geht auch in TZ arbeiten 30Std./Woche.

Vollkommen irrelevant.

>>Mein Bruder hat nach Unterhaltszahlung und Miete/Versicherungen kaum Geld zum Leben und soll nun die Kita zahlen? Sagt sie...
Ist das rechtens?

Dein Bruder wird noch ein paar Jahre (so zwischen 14 und 26) Unterhalt für sein Kind zahlen. Er sollte sich daher auf dem Niveau seines verbleibenden Einkommens einrichten. Dazu gehört eine angepasste Wohnung (günstig) und ggf. die ein oder andere Versicherung weniger.
Riester- und andere Rentenversicherungen bis 4% vom Netto verringern übrigens das anrechenbare Nettoeinkommen.
M.E. sollte sich Dein Bruder einfach mal beraten lassen. Entweder vom Jugendamt (meinem würde ich dahingehend allerdings nicht vertrauen) oder einem Anwalt seines Vertrauens.

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Aber doch nicht, wenn man alleiniges Sorgerecht hat?

Antwort von chartinael am 20.01.2014, 13:40 Uhr

Als Alleinerziehende wurde bei mir nur mein Einkommen angerechnet, nie aber das Einkommen des KV.

Ist das bei geteiltem SR anders?

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@chartinael:

Antwort von shinead am 20.01.2014, 15:46 Uhr

Die indivuellen Regelungen von Kita-Gebühren werden in der Rechtsprechung nicht berücksichtigt.

Bei uns gibt es z.B. keine einkommensabhängigen Gebühren. Mein Gehalt war also auch schon immer irrelevant.

Grundsätzlich stellen Betreuungsgebühren immer einen Mehrbedarf dar. Dabei ist unerheblich, wie diese berechnet werden.

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Gebühren sind von Ort zu Ort unterschiedlich.

Antwort von Sternenschnuppe am 20.01.2014, 17:27 Uhr

Noch in der Großstadt zählte mein Mann nicht zur Berechnung, da nicht sein leiblicher Sohn.
Es wurde lediglich ein fiktiver Trennungsunterhalt angerechnet nachdem wir geheiratet haben.
Vorher gar nix.

Kaum aufs Land gezogen war es egal wem das Kind gehört, sondern das Familieneinkommen wurde genommen. Komplett.
Machte mal eben einen Unterschied von über 200€ was wir dann an Betreuung zu zahlen hatten.


So unterschiedlich kann es sein.

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Ah, ok ... danke

Antwort von chartinael am 21.01.2014, 13:42 Uhr

... wundert mich nur - bei mir waren die bisher immer einkommensabhängig und als alleinerziehende gab es nur mein einkommen zur berechnung. Mit seinem Einkommen hätten die mehr bekommen, war aber nicht notwendig.

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