Geschrieben von Weihnachtsfrau am 26.11.2013, 9:07 Uhr |
Ferienregelung - wie ist das bei euch geregelt?
Hallo in die Runde,
Mich beschäftigt gerade sehr die Regelung des Umgangs in den Ferien.
So wie es aussieht, werde ich mit der bestehenden Regelung (Urlaubsmitteilung des Vaters erst am 28.12. des Vorjahres) wohl kaum noch Urlaub mit meinem Kind machen können, es sei denn ich gewinne einen Sechser im Lotto. (1. ist so spät nichts mehr frei. 2. Bin ich an kollegiale Urlaubsabsprachen gebunden, die im November erfolgen.)
Absprachen sind nicht möglich, Kompromisse gleich gar nicht, da der Vater mir so viele Probleme wie möglich in den Weg werfen will.
Danke,
VlG,
W
Re: Ferienregelung - wie ist das bei euch geregelt?
Antwort von omagina am 26.11.2013, 9:14 Uhr
na auch dann gibts überall noch freie unterkünfte im sommer....wann würdest oder wann müsstest du denn urlaub machen?? die meisten arbeitgeber vergeben erst im januar den jahresurlaub...von daher...da wirst du nicht viel dran ändern...glg regina von der nordsee
Re: Ferienregelung - wie ist das bei euch geregelt?
Antwort von omagina am 26.11.2013, 9:14 Uhr
na auch dann gibts überall noch freie unterkünfte im sommer....wann würdest oder wann müsstest du denn urlaub machen?? die meisten arbeitgeber vergeben erst im januar den jahresurlaub...von daher...da wirst du nicht viel dran ändern...glg regina von der nordsee
Re: Ferienregelung - wie ist das bei euch geregelt?
Antwort von leaelk am 26.11.2013, 9:25 Uhr
Hallo,
meine Kinder sind immer ausschließlich in den Sommerferien für 14 Tage beim Papa.
Entweder buche ich unseren Urlaub vorher und sage ihm unseren Termin als "blockierte" Zeit oder aber ich buche erst kurzfristig und nehme dann die noch verfügbaren Wochen.
Alle anderen Ferien manage ich eh alleine.
LG leaelk
lealk
Antwort von Weihnachtsfrau am 26.11.2013, 9:28 Uhr
Oh, das ist ja ein Glück! :-)
Würde ich was buchen, würde der Vater extra genau in der Zeit Urlaub machen wollen, egal, ob es ihm passt oder nicht.
Nur um mir eins reinzuwürgen. :-(
Re: Ferienregelung - wie ist das bei euch geregelt?
Antwort von Weihnachtsfrau am 26.11.2013, 9:31 Uhr
Nein, gibt es eben nicht. Die Erfahrung haben wir dieses Jahr gemacht.
Ich habe leider auch nicht 10.000 Euro für den Urlaub zur Verfügung...
Ich muss mich mit meinen Kollegen absprechen. Da die aber auch buchen wollen/müssen, muss das (verpflichtend vom AG) im November geschehen. Ansonsten muss ich nehmen was übrig bleibt. Oder pokern.
Von den dann noch hinzukommenden beruflichen Urlaubsabsprachen meines Partners mal ganz zu schweigen.
So einfach wie du das siehst, ist das nämlich nicht.
VG
Re: Ferienregelung - wie ist das bei euch geregelt?
Antwort von Pinky2 am 26.11.2013, 9:37 Uhr
Moin,
wir haben das beim Jugendamt geregelt. Vater nimmt hälftig die Ferien und wir wechseln uns jedes Jahr ab. Ein Jahr nimmt er die ersten Ferienhälften und das andere Jahr ich. Wir fahren gut damit und können langfristig planen. Er genauso wie ich.
LG Pinky
Das Problem bei Dir ist :
Antwort von Sternenschnuppe am 26.11.2013, 10:19 Uhr
Dass Du jedes seiner Spiele so schön mitspielst.
Deine Urlaubsplanung ist im November, seine im Dezember ?
Dann soll er Dir bis Ende Oktober sagen ob er spezielle Pläne hat, wenn nicht, muss er sich nach Deinem Urlaub richten. Punkt !
Da darf er zicken und ausrasten, aber das sollte Dich nicht interessieren.
Wie jeder Elternteil der nicht auf den anderen zählen kann, muss er dann halt schauen wie er das mit der Betreuung regelt, wenn er doch arbeiten muss.
Nicht schön, aber dann wird er nächstes Jahr vielleicht kommunikativer sein,
Re: Ferienregelung - wie ist das bei euch geregelt?
Antwort von leta am 26.11.2013, 10:29 Uhr
Haben wir für 2014 noch gar nicht besprochen. Im vergangenen Jahr konnte ich aus diversen Gründen keinen Urlaub mit meiner Tochter machen. Insofern habe ich meinem Ex bei der Urlaubsplanung den Vortritt gelassen. Er ist dann zwei Wochen mit ihr verreist und ich habe meine freien Tage irgendwie drum herum drapiert (wir mussten viele Wochen ohne Betreuung abdecken zwischen Kindergarten und Einschulung).
2014 möchte ich gerne zwei Wochen mit ihr verreisen. Da wir mit mehreren Freunden unterwegs sind haben wir den Termin jetzt schon sehr frühzeitig festgelegt. Da wird er sich dann 2014 nach mir richten müssen. Er erfährt leider immer erst sehr kurzfristig, wie er sich freinehmen kann (frühestens im Juni) und ich denke mal, dass er dann spontan entscheidet, ob er auch noch Last Minute mit ihr verreist oder es auf die Herbstferien verschiebt.
Glücklicherweise können wir ab 2014 die Sommerferienbetreuung unserer Grundschule nutzen - insofern müssen wir uns nicht mehr so reinteilen, dass alle Ferienwochen irgendwie abgedeckt sind. Das macht es alles deutlich entspannter.
Frühbucher waren wir übrigens noch nie. Auch als wir noch gemeinsam verreist sind, haben wir frühestens um Ostern herum unseren Sommerurlaub gebucht. Auch da lassen sich immer noch Schnäppchen finden - Pauschalurlauber klassisch mit Hotel und Flug waren wir ohnehin nie. Lieber eigene Anreise und Ferienhaus :)
So einfach ist das leider nicht.
Antwort von Weihnachtsfrau am 26.11.2013, 10:32 Uhr
Es gibt eine bestehende (vor Gericht getroffene) Regelung aus der Kleinkindzeit des Kindes.
Die besagt, dass er mir bis 28.12. seinen Urlaub mitzuteilen hat.
Als Kind noch nicht schulpflichtig war, war das unproblematisch, da dann 52 Wochen für Urlaub zur Verfügung standen und wir so nicht in Konflikte kamen.
Jetzt sind wir an den Schulferien gebunden, und seitdem ist es eine Katastrophe.
Ich werde eine Neuregelung anstreben - hoffentlich wird das was.
VG
Re: So einfach ist das leider nicht.
Antwort von Sternenschnuppe am 26.11.2013, 10:34 Uhr
Neuregelung ist ein guter Plan.
Lass Dich da zügig beraten und ggf. Antrag bei Gericht stellen.
Binnen-Briefe
Antwort von Strudelteigteilchen am 26.11.2013, 12:02 Uhr
Meine Anwältin hat in solchen Fällen Binnen-Briefe geschrieben. So etwa:
"Aufgrund unserer betriebsinternen Urlaubsplanung muß ich bis zum 15.12.2013 meinen Urlaub einreichen.
Ich würde gerne meinen Urlaub für den 1.8.2014 bis zum 15.8.2014 einreichen und eine Reise mit dem Kind für diese Zeit verbindlich buchen. Wenn dieser Termin Deinen Planungen entgegensteht, bitte ich darum, daß Du Dich vor dem 10.12.2013 mit einem anderen Vorschlag bei mir meldest. Andernfalls setze ich Dein Einverständnis voraus und plane meinen Urlaub wie oben genannt."
Die Anwältin sagte, daß man damit notfalls auch vor Gericht durchkommt, wenn er das plötzlich dann doch doof findet. Plane ein paar Tage "Puffer" ein.
Re: Ferienregelung - wie ist das bei euch geregelt?
Antwort von Schräubchen am 27.11.2013, 7:41 Uhr
Was für eine Art Urlaub willst du denn buchen?
Ich habe noch nie in meinem Leben schon im Vorjahr den Urlaub gebucht - und trotzdem waren wir schon sehr häufig unterwegs...
Du neigst schon dazu, Dinge ziemlich tragisch zu nehmen.
LG Schräubchen
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