Geschrieben von Ralph am 08.03.2011, 10:53 Uhr |
Was sagt denn das Strafgesetz dazu... schauen wir mal...
§ 186 Üble Nachrede.
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bewertung: Entscheidend, ist der Halbsatz "wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist..." Mit anderen Worten, wenn Papa im Krankenhaus, im Knast, in der Wüste ist, darf man das behaupten und verbreiten.
Schweigepflicht für Anwälte und Ärzte sind Spezialgesetze, die dieses Recht auf Äußerung im Rahmen der Ausübung ihrer Berufstätigkeit einschränken.
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bewertung: Letztlich nur eine Steigerung des § 186 StGB, nämlich daß man weiß, daß man lügt...
Es geht immer um Unwahrheiten. Fazit: Was wahr ist, darf man sagen.
LG
Snoopy
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- Spielsucht des kV!!! - Knubbelchen1983 07.03.11, 19:08
- was soll man dem Kind da großartig sagen? - Keksraupe 07.03.11, 19:33
- Re: was soll man dem Kind da großartig sagen? - Knubbelchen1983 07.03.11, 19:39
- na dann muss er halt viel "arbeiten" - Keksraupe 07.03.11, 19:40
- Was ist das denn für eine kranke Einstellung??? - +emfut+ 08.03.11, 6:09
- Re: was soll man dem Kind da großartig sagen? - Knubbelchen1983 07.03.11, 19:39
- Re: Spielsucht des kV!!! - Sascha1811 07.03.11, 19:45
- ich würde sagen - krümel und murmel 07.03.11, 19:59
- Re: Spielsucht des kV!!! - shinead 07.03.11, 20:29
- Re: Spielsucht des kV!!! - Fru 07.03.11, 21:30
- keiner von uns kennt das Kind vonm Knubbelchen - Keksraupe 08.03.11, 7:15
- ach ja - Keksraupe 08.03.11, 7:21
- Re: ach ja - shinead 08.03.11, 7:29
- Schweigepflicht hat NICHTS mit ärzten zu tun... - Keksraupe 08.03.11, 8:10
- Re: Schweigepflicht hat NICHTS mit ärzten zu tun... - shinead 08.03.11, 8:31
- man darf erzählen, was immer man gerade erfahren hat, solange es die Wahrheit ist? - Keksraupe 08.03.11, 8:43
- Re: man darf erzählen, was immer man gerade erfahren hat, solange es die Wahrheit ist? - shinead 08.03.11, 8:50
- Natürlich darf man - +emfut+ 08.03.11, 9:00
- Was sagt denn das Strafgesetz dazu... schauen wir mal... - Ralph 08.03.11, 10:53
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- Re: man darf erzählen, was immer man gerade erfahren hat, solange es die Wahrheit ist? - shinead 08.03.11, 8:50
- man darf erzählen, was immer man gerade erfahren hat, solange es die Wahrheit ist? - Keksraupe 08.03.11, 8:43
- Re: Schweigepflicht hat NICHTS mit ärzten zu tun... - shinead 08.03.11, 8:31
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- Re: ach ja - shinead 08.03.11, 7:29
- ach ja - Keksraupe 08.03.11, 7:21
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- Re: Spielsucht des kV!!! - Fru 07.03.11, 21:30
- was soll man dem Kind da großartig sagen? - Keksraupe 07.03.11, 19:33
Birgit,
Wegen Altersunterschied für die Neugierigen :-)
Auch noch ne Frage zum Bildungspaket !
Faule Natur ...
Phasen bei Kindern wo der Verstand aussetzt?
Jaaaaaaaaaaaa mein BAFÖG wurde BEWILLIGT!!!
Brauche super dringend objektiven Rat!!!!!!!!!!!!!!!!!
Maximaler Altersunterschied zum Partner?
OT: TV-Tip: "Er steht einfach nicht auf Dich" heute, 20:15 SAT1