Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 08.03.2011, 8:10 Uhr

Schweigepflicht hat NICHTS mit ärzten zu tun...

Schweigepflicht hast du auch, wenn du weisst, dass sich eine Person in ärztlicher Behandlung befindet. DU darfst darüber nICHT mit dritten sprecvhen, egal mit wem

klar, es geht um das Kind, dennoch liegt diese Entscheidung doch definitiv beim vater!

 
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