Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 08.03.2011, 8:31 Uhr

Schweigepflicht hat NICHTS mit ärzten zu tun...

Da hätte ich jetzt gerne eine Beleg für.

Den wirst Du nicht finden. Es gibt keine Schweigepflicht unter Privatleuten. Es gibt eine ärztliche Schweigepflicht, und auch ein Rechtsanwalt darf nicht die Mandatschaft betreffendes weitergeben.
Was ich aber als Privatperson machen könnte höchstens als üble Nachrede gelten, wenn ich es denn erfunden hätte. Solange ich die Wahrheit sage verstoße ich nicht gegen ein Gesetz.
Selbst wenn ich geschworen hätte es nicht zu erzählen, so wäre ich im Falle des Schwurbruchs zwar unten durch, aber nicht zu belangen.

Das einzige Gesetz was mir dazu einfallen würde wäre de §201 StGB, Vertraulichkeit des Wortes. Das bezieht sich allerdings auf unwissentliche Tonbandaufnahmen und "Lauschen".
Weder hat die Mutter hier unwissentlich Kenntnis über die Tatsache erhalten (an der Tür gelauscht), noch hat sie eine Tonbandaufnahme davon an die Bild verkauft.

Wer dem Kind das am besten beibringen kann liegt m.E. im Ermessen der Eltern. Wenn der Vater aufgrund seiner aktuellen psychischen Konstitution dazu nicht in der Lage ist, ist es die Aufgabe der Mutter!
Meine Meinung!

 
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