Alleinerziehend, na und?

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Spielsucht des kV!!!

Thema: Spielsucht des kV!!!

Guten Abend!! Tja, wo soll ich anfangen?! In der Beziehung war er schon spielsüchtig! Hat Kohle nur so raus gehauen...meine auch! Jetzt ist er seit Dez 10 verheiratet...nun sagt er mir gerad, das er seit Nov wieder spielt, heut mit seiner Frau beim Arzt war und er ihn direkt in eine suchtklinik überwiesen hat! Und jetzt steh ich da mit unserem Sohn. Er ist 7. Was Soll ich ihm sagen, wenn er da tatsächlich stationär aufgenommen wird?! Was meint ihr? Bin für jeden Tip dankbar!! Ich kann's kaum fassen...bin fix u fertig...

von Knubbelchen1983 am 07.03.2011, 19:08



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meine Tochter ist auch 7. Würde mein Ex in eine Suchtklinik oder Psychiatrie o.Ä. gehen, würde ich entweder garnix sagen (er ist ja an den WEs dann trotzdem daheim, zumindest in den Psychiatrien ist das so? da kann man eigentlich alle 2 wochen mindestens raus) und wenn der Sohn wahnsinns sehnsucht hat, kann er ja trotzdem dort anrufen. Die nummer wählst dan einfach du, und der papa muss dem Kind doch nicht sagen, wo er ist? Wenn der Sohn mitbekommt, dass papa in einer Klinik ist, dann einfach erklären, dass der Papa eine Reha macht, damit es ihm bald besser geht (und wenn der Sohn allzuneugierig fragt, warum, dann kann man dem Kind ja auch mal ne kleine notlüge erzählen...?) MEINER Tochter würde ich nicht erzählen, dass der Vater in einer Psychiatrie ist, und schon garnicht, weswegen! Das würde ihr Bil dvom großen, starken Papa beschädigen.. wäre sie 11 oder 12, dann vielleicht eher, aber nicht mit 7. Sie soll noch Kind bleiben, und dazu gehört auch, dass erwachsenenprobleme nICHTS in ihrem Kopf verloren haben

von Keksraupe am 07.03.2011, 19:33



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Das denk ich auch!! Er weiss jetzt noch nicht, wie es praktisch läuft! Ob und wann er nach Hause kann...sie werden ihn ja da nicht "festhalten" ich bin gespannt!! Leider telefoniert Sohn grundsätzlich nicht gerne! Problem könnte sein, kV kommt regelmassig ein bis zwei mal die Woche zu uns!! Das wird dann fehlen!! Warten wir's ab!!

von Knubbelchen1983 am 07.03.2011, 19:39



Antwort auf Beitrag von Knubbelchen1983

muss er ja auch, an sich selbst, aber das muss man ja keinem sagen... ;-) wird schon!

von Keksraupe am 07.03.2011, 19:40



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Ich war auch in der Psychiatrie - und war damals schon AE. Natürlich habe ich die Kinder nicht angelogen - weder über das "wo", noch über das "warum". Sie waren (altersgemäß, natürlich) informiert. Sie haben dann ein paar neugierige Fragen gestellt - auch die habe ich altersgemäß, aber ehrlich beantwortet. Und dann war das Thema durch. Die Kinder haben es überlebt. Hin und wieder treten heute noch Fragen dazu auf, aber das ist doch okay. Die Kinder fragen ja auch nach anderen Dingen aus der Vergangenheit. Auch dann beantworte ich die Fragen - inzwischen sogar detaillierter, denn erstens sind sie älter, und zweitens wissen die Kinder ja, daß ich wieder gesund geworden bin, deswegen sind die Details nicht mehr so furchteinflößend. Warum sollte das Bewußtsein über eine psychische Erkrankung das Bild des "großen, starken Papa" beschädigen? Und warum sollte sie das mehr tun als ein gebrochenes Bein, das ja auch bewirkt, daß Papa das Kind grad nicht mehr hochheben und mit ihm Fußballspielen kann? In beiden Fällen kann man sagen, daß Papa JETZT krank ist, aber im Krankenhaus wird man ihm helfen, damit er wieder gesund wird - und danach ist er wieder groß und stark. Natürlich muß man nicht jedes Detail erzählen - aber das würde ich bei einer Krebserkrankung auch nicht. Das verstehen Kinder auch gar nicht. Und ich würde immer die Hoffnung in den Vordergrund rücken - man ist ja im KKH, damit man gesund wird. Deine Einstellung finde ich dumm und engstirnig. Da wundert es mich nicht mehr, daß wir in der Psychiatrie eine eigene Therapiestunde pro Woche zum Thema "Umgang mit Leuten, die uns als Psychiatriepatienten für irre oder bescheuert halten" hatten. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 08.03.2011, 06:09



Antwort auf Beitrag von Knubbelchen1983

Was würdest du den sagen, wenn er wegen einer Krankheit in reha müsste, die dein Sohn auch nicht verstehen kann? Du musst ihn ja nicht über die Spielsucht aufklären. Würde ihm sagen, das sein Vater krank ist und probleme hat. Das man die Krankeit nicht sehen kann, wie zum Beispiel ein gebrochenes Bein und das er da geholfen bekommt. Das ihm nichts passieren wird und das er bald wieder da ist.

von Sascha1811 am 07.03.2011, 19:45



Antwort auf Beitrag von Sascha1811

papa ist krank und braucht ärztliche hilfe. ich denke nicht das er gerade am anfang am wochenende raus darf. briefe schreiben? bilder malen und irgendwann darf man dann auch telefonieren. sei froh das dein ex sich helfen lassen will

von krümel und murmel am 07.03.2011, 19:59



Antwort auf Beitrag von Knubbelchen1983

Ich würde so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben. Papa ist krank und braucht Hilfe. Dafür geht er ins Krankenhaus (eine Psychiatrie ist nicht anders). Wenn dann weiter gefragt wird, würde ich die Fragen beantworten. Kindgerecht und ehrlich. Ich möchte mein Kind nicht anlügen.

von shinead am 07.03.2011, 20:29



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich würde auch ganz klar sagen, das Papa krank ist und im Krankenhaus ist...man muß ja nicht bis ins kleinste Detail erzählen warum, aber bei der Wahrheit bleiben, das sollte man schon. So Spielchen mit Nummer wählen, Papa muß ja nicht sagen, wo er ist, finde ich völlig fehl am Platz... LG

von Fru am 07.03.2011, 21:30



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und weiß, wie es auf so etwas reagiert. MEINER Tochter könnte ich es vielleicht mittlerweile erklären, aber ich MÖCHTE das einfach noch nicht. ich MÖCHTE, dass sie so lange wi emöglich Kind ist, und da sind die Eltern einfach nicht schwer krank (es sei den, es hätte bleibende Schäden, dann muss man das ja schon erklären...) wenn ich mir so manch einen 7Jährigen ansehe, würde ICH persönlich (mit einer 7 Jährigen im Hintergrund) sagen, dass es NICHT Passt... wie gesagt, bei älteren schon... zu sagen "Papa ist krank" wäre eine möglichkeit, nur Spielsucht zu erklären, in dem Alter? Kinder machen sich sowieso schon viel zu viele Gedanken (wusstet ihr, dass Kinder von AEs schneller "erwachsen" werden, also schneller reifen als andere Kinder? Hab eich letztens in irgendeiner Studie gelesen, und kann dies nur aus meiner Vergangenheit her für mich bestätigen... un dich habe mir DAUERND Sorgen gemacht wegen meiner mutter... DAS hat meine Kindheit geprägt...

von Keksraupe am 08.03.2011, 07:15



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

wieso soll überhaupt SIE das dem Kind sagen? Wenn der KV denkt, das Kind sollte es wissen, so kann er es dem Kind ja erklären. Es ist NICHT Aufgabe der Mutter, dies zu sagen (und eigentlich nicht mal erlaubt... hat schon Gründe, warum es Schweigepflichtheißt... die hat man auch Verwandten gegenüber... jaaaaaaaa, es ist der Sohn, der VATER muss entschieden, ob er überhaupt was sagen will!)

von Keksraupe am 08.03.2011, 07:21



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

>> Es ist NICHT Aufgabe der Mutter, dies zu sagen (und eigentlich nicht mal erlaubt... hat schon Gründe, warum es Schweigepflichtheißt... die hat man auch Verwandten gegenüber... jaaaaaaaa, es ist der Sohn, der VATER muss entschieden, ob er überhaupt was sagen will!) Ich habe eine Schweigepflicht die Gesundheit des Vaters betreffend? Ich bin doch nicht sein Arzt! Schlussendlich bleiben solche Botschaften häufiger an dem Elternteil kleben, bei dem das Kind lebt. In dem Fall muss man auch erklären. Im Idealfall unterhalten sich die Eltern vorher wie man das kommuniziert. Das eine (nicht lebensbedrohliche) Krankheit das Kind so schwer belastet glaube ich nicht. Ich glaube, lügende Erwachsene sind viel schlimmer. Zumal es IMMER raus kommt und dann die Angst erst richtig kommt, denn irgendeinen Grund muss es ja haben das man angelogen wurde. An so einer Geschichte zerbricht m.E. keine Kindheit. Wie sollten das sonst Kinder handeln, die mit beiden Eltern zusammen leben und einer ist auf ein mal weg? Eben weil er in Behandlung ist. Glaubst Du, da wird was von "passt grad nicht" oder "Papa ist auf Geschäftsreise" erzählt? Nein - man erklärt den Kindern (kindgerecht) und erstmal oberflächlich was los ist. Fragen werden ehrlich beantwortet. Anders geht es gar nicht. Manche Probleme kann man sich als AE meiner Meinung nach auch selber machen und einreden.

von shinead am 08.03.2011, 07:29



Antwort auf Beitrag von shinead

Schweigepflicht hast du auch, wenn du weisst, dass sich eine Person in ärztlicher Behandlung befindet. DU darfst darüber nICHT mit dritten sprecvhen, egal mit wem klar, es geht um das Kind, dennoch liegt diese Entscheidung doch definitiv beim vater!

von Keksraupe am 08.03.2011, 08:10



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Da hätte ich jetzt gerne eine Beleg für. Den wirst Du nicht finden. Es gibt keine Schweigepflicht unter Privatleuten. Es gibt eine ärztliche Schweigepflicht, und auch ein Rechtsanwalt darf nicht die Mandatschaft betreffendes weitergeben. Was ich aber als Privatperson machen könnte höchstens als üble Nachrede gelten, wenn ich es denn erfunden hätte. Solange ich die Wahrheit sage verstoße ich nicht gegen ein Gesetz. Selbst wenn ich geschworen hätte es nicht zu erzählen, so wäre ich im Falle des Schwurbruchs zwar unten durch, aber nicht zu belangen. Das einzige Gesetz was mir dazu einfallen würde wäre de §201 StGB, Vertraulichkeit des Wortes. Das bezieht sich allerdings auf unwissentliche Tonbandaufnahmen und "Lauschen". Weder hat die Mutter hier unwissentlich Kenntnis über die Tatsache erhalten (an der Tür gelauscht), noch hat sie eine Tonbandaufnahme davon an die Bild verkauft. Wer dem Kind das am besten beibringen kann liegt m.E. im Ermessen der Eltern. Wenn der Vater aufgrund seiner aktuellen psychischen Konstitution dazu nicht in der Lage ist, ist es die Aufgabe der Mutter! Meine Meinung!

von shinead am 08.03.2011, 08:31



Antwort auf Beitrag von shinead

Hmm, das würde mich jetzt schwer wundern... angenommen, mein mann geht in eine Psychiatrie. und MEINE MUTTER würde das einfach meiner Schwester erzählen, obwohl mein mann das nicht will. darf sie das trotzdem? ICH denke eher nicht...?

von Keksraupe am 08.03.2011, 08:43



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Doch, das darf sie. Warum auch nicht? Wer nicht möchte, dass sich gewisse Informationen nicht verbreiten (z.B. ein Aufenthalt im Krankenhaus), der sollte es nicht weiter erzählen. Eine Lüge wäre ggf. eine üble Nachrede. Datenschutzrichtlinien gibt es im geschäftlichen Bereich, für bestimmte Berufsgruppen aber nicht für Privatpersonen.

von shinead am 08.03.2011, 08:50



Antwort auf Beitrag von shinead

Sonst hätten ja alle Reporter Probleme, die erzählen, daß Britney Spears gerade gesichtet wurde, wie sie eine Boutique oder eine Entzugsklinik betreten hat. Privat darf jeder sagen, was er sieht und/oder hört. Auch ein Arzt darf sagen, wenn er vom Wohnzimmerfenster aus sieht, daß der Nachbar vom Sanka abgeholt wird - solange der Nachbar nicht sein Patient ist. Sonst dürftest Du ja auch nicht sagen: "Ich habe vorhin Frau Müller im Aldi getroffen!" Oder: "Frau Meier hat erzählt, daß sie Frau Müller gerade im Aldi getroffen hat!" Das wäre ein harter Schlag für jegliche Kommunikation.

Mitglied inaktiv - 08.03.2011, 09:00



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§ 186 Üble Nachrede. Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bewertung: Entscheidend, ist der Halbsatz "wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist..." Mit anderen Worten, wenn Papa im Krankenhaus, im Knast, in der Wüste ist, darf man das behaupten und verbreiten. Schweigepflicht für Anwälte und Ärzte sind Spezialgesetze, die dieses Recht auf Äußerung im Rahmen der Ausübung ihrer Berufstätigkeit einschränken. § 187 Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bewertung: Letztlich nur eine Steigerung des § 186 StGB, nämlich daß man weiß, daß man lügt... Es geht immer um Unwahrheiten. Fazit: Was wahr ist, darf man sagen. LG Snoopy . .

von Ralph am 08.03.2011, 10:53