Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Brina31 am 10.08.2011, 22:23 Uhr

Vaterschaftsanerkennung

In der Geburtsurkunde muss kein Vater für die Beantragung des Eltern und Kindergeldes eingetragen sein, nur beim Elterngeld ist darauf zu achten, dass Du NICHT alleinerziehend bist da ihr zusammen wohnt und Du daher keinen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld hast.
Den Vaterschaftstest kann er nach der Geburt machen und sich dann nachträglich als Vater eintragen lassen.
Das Jugendamt bekommt automatisch vom Standesamt die Info über Alleinerziehende, so war das jedenfalls bei uns, aber passieren tut da nicht wirklich was, außer es gibt Streitigkeiten und Du bittest das Jugendamt um Hilfe.
Warum willst Du dann überhaupt Unterhaltsvorschuss beantragen wenn ihr Euch einig seit und er für Euch sorgt? Und ja, natürlich muss dieser zurück gezahlt werden sobald Unterhaltszahlungen geleistet werden... Überleg Dir das gut mit dem Beantragen, es sind ja "nur" 133 Euro im Monat und wenn die rausbekommen das ihr zusammen wohnt und er für Euch zahlt, wird es unlustig...
Solange Du nichts beantragst, was zurückgezahlt werden muss, interessiert das niemanden!
LG

 
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