Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Amal5 am 24.05.2011, 19:53 Uhr

Vaterschaftsanerkennungsverfahren

Hallo Ihr Lieben!

Seit meine Tochter im November geboren wurde, läuft ein Vaterschaftsanerkennungsverfahren (weil ich, da ich auf den Unterhalt für das Kind dringend angewiesen bin - vielleicht auch später selbst auf Sozialhilfe, keine andere Wahl habe). Der Vater meiner Kleinen lebt in den Niederlanden. Nachdem er "dumm genug" war, ein Paket mit Kleidern für meine ältere Tochter (nicht seine) an meine elterliche Adresse zu senden und das unter Angabe seines Absenders, konnten wir ihn zwar ermitteln und kontaktieren, und in Mails mir gegenüber behauptet er auch konsequent, natürlich würde er ALLES für SEIN Kind tun, er habe alle notwendigen Papiere ans Jugendamt geschickt, doch das Jugendamt sagt nein. Die haben lediglich die Formulare über seine finanzielle Situation erhalten. Keinerlei Bestätigung der Vaterschaft.

Heute habe ich wieder mit dem Jugendamt telefoniert und ich soll dem Vater nun noch bis nächste Woche eine Frist setzen, das ganze außergerichtlich zu klären. Dies teilte ich dem Vater mit und nun macht er wieder großen Ärger, was ER mit dem Gericht zu tun hätte und ob ICH jetzt total durchgedreht wäre, vielleicht zu viel Stress mit dem Baby?!

Ich habe versucht, ihm zu erklären, dass ich es so machen muss, wenn er nicht schriftlich die Vaterschaft anerkennt, weil ich durch die Schulden, die er auf meinen Namen gemacht hatte, leider zwingend auf jegliche staatliche Hilfe angewiesen bin.

Hat denn jemand von Euch hier Erfahrung, wie das dann weitergeht, wenn es tatsächlich übers Gericht laufen muss? Auch weil der Vater sich ggf. nach Dubai absetzen will (obwohl er in Holland wieder verheiratet sein soll).

Leidenschaftlich gern würde ich auf das Verfahren verzichten, denn dann muss ich auch keine Angst haben, dass er das Kind je sehen will, denn wir leben getrennt, seit ich herausfand, dass er das ganze Geld, das für unser Geschäft gedacht war, in Marihuana investiert hatte, er mich deshalb zusammengeschlagen hatte, als ich mit der Kleinen schwanger war und ich anschließend erst im Frauenhaus war und dann, weil er mich über Monate hinweg an Leib und Leben bedrohte und die Polizei nichts unternehmen kann, solange er mir nicht wirklich Schaden zugefügt hat, bin ich weggezogen von meiner Familie. Ich lege keinen Wert auf Kontakt zwischen Vater und Kind, weil ich Angst habe, er könne es für seine Zwecke missbrauchen, wenn er Umgang hat. Von betreutem Umgang halte ich nicht viel. Ich habe selbst einen geleitet und weiß, dass man im Zweifelsfall gar keine Chance hätte, wenn man nicht gerade Kampfsporterprobt ist, sollte der KV eine Entführung planen. Der Vater ist übrigens Algerier mit holländ. Staatsbürgerschaft.

Also, würde mich interessieren, ob jemand hier Erfahrung hat, wenn die Sache vor Gericht kommt und vielleicht kennt jemand ein juristisches Schlupfloch, das Verfahren zu beenden, aber trotzdem im Notfall keine sozialen Sperren (finanzielle) zu bekommen????

Liebe Grüße
Amal

 
4 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennungsverfahren

Antwort von fsw am 24.05.2011, 20:27 Uhr

Ehrlich?Ich würde verzichten und froh sein,das Sorgerecht allein zu haben.Du wirst doch nicht glücklich und irgendwann haut er mit dem Kind ab.Oder sehe ich das zu eng?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vaterschaftsanerkennungsverfahren

Antwort von Amal5 am 24.05.2011, 20:33 Uhr

Ich weiß es nicht. Nach allem was war, vertraue ich ihm nicht mal, wenn er vor mir steht. Aber ich fühle mich auch schuldig, weil Imân eine Lücke in ihrer Geburtsurkunde hat. Eines Tages wird sie danach fragen.

Wenn ich nach der Geburt nicht meinen Sentimentalen gehabt hätte u. mich an die Liebe zwischen dem Erzeuger und mir erinnert hätte, hätte ich einen iranischen Freund als Vater angegeben. Der hätte zumindest einen positiven Nebeneffekt von der Vaterschaft gehabt und wäre, selbst ohne miteinander zu leben, ein Vater gewesen, den man dem Kind gern vorstellt.

Nun, da ich den echten Vater ja benannt hatte, ist nicht mal mehr Adoption für die Maus drin, es sei denn, der Erzeuger stimmt zu.

LG
Amal

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Verzichten?

Antwort von mf4 am 24.05.2011, 21:11 Uhr

Das muss man sich leisten können und wenn man mal auf Gelder wie ALG2 angewießen ist verzichtet sich nicht mal eben leicht auf so eine Summe.
Egal ob JA oder Jobcenter... die zahlen die Summe nicht drauf ohne zu wissen wer der Vater ist bei dem sie es zurück holen können.

PS: Die vollstreckbaren Titel meiner Kinder sind im Jobcenter, weil der KV etwa 10.000 UH-Schulden hat. Von da wird es bei ihm nun eingeklagt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verzichten?

Antwort von Amal5 am 25.05.2011, 12:42 Uhr

Und was geschieht, wenn das Geld vom KV nie zurückgezahlt werden kann?

Ich gehe davon aus, dass das in unserem Fall ähnlich laufen würde, da dieser in den Niederlanden Sozialhilfe erhält und sonst keine offiziellen Einkünfte hat (mag ja sein, dass er auch dort seinen Drogengeschäften nachkommt... )

Wird dann irgendwann das Geld von mir gefordert? Im Augenblick bekomme ich noch Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt.

Ich könnte mir wirklich in den Hintern beißen, bei der Geburt so "sentimental" gewesen zu sein, dass ich nicht einfach auf die Frage nach dem Vater meinen Freund angegeben habe...

Mir scheint, die Sache wird kompliziert.

Danek euch allen!
LG
Amal

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.