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Geschrieben von kati22 am 08.10.2010, 21:04 Uhr

Alleinerziehend - schwanger - Vaterschaftsanerkennung?

Ich bin seit 2,5 Jahren alleinerziehend mit meinem 4jährigen Sohn...im Januar hab ich meinen (mitlerweile wieder Ex-) Freund kennengelernt.... es lief alles super...

Jetzt bin ich in der 26 Woche schwanger, er ist seit 8 Wochen weg, interessiert und kümmert sich nicht....

meine Fragen:

Ist es sinnvoll in diesem Fall eine Vaterschaftsanerkennung zu machen, wenn ja vor oder lieber nach der Geburt? Wie kann ich dass mit Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss am besten regeln?

Fühl mich momentan ziemlich allein und bin mit diesen Fragen ein wenig überfordert...

Wär schön, wenn mir jemand helfen könnte bei meinen Fragen...

Liebe Grüße
Kati

 
12 Antworten:

Re: Alleinerziehend - schwanger - Vaterschaftsanerkennung?

Antwort von berita am 08.10.2010, 21:09 Uhr

Hallo!

Eine Vaterschaftsanerkennung ist auf jeden Fall sinnvoll, nur dadurch bekommt dein Kind ein Recht auf Unterhalt, Erbansprüche etc.
Vor der Geburt ist das nur möglich, wenn der Vater mitspielt, das ist bei euch wohl eher fraglich.
Wenn er nach der Geburt nicht einsichtig ist und die Vaterschaft nicht anerkennen will, solltest du zum JA gehen und eine Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss beantragen.
Aber vielleicht kommt dein Ex ja noch zur Vernunft in den nächsten Wochen.
Alles Gute!

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Re: Alleinerziehend - schwanger - Vaterschaftsanerkennung?

Antwort von kati22 am 08.10.2010, 21:12 Uhr

Das Thema mit "uns" ist durch, ich will ihn nicht zurück, ist zuviel passiert...

Er würde denke ich die Vaterschaft anerkennen, würd nur gern wissen, ob es besser vor oder nach der Geburt ist...

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Re: Alleinerziehend - schwanger - Vaterschaftsanerkennung?

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 08.10.2010, 21:14 Uhr

Auch, wenn ich jetzt gelyncht werde:

ICH persönlich würde aus Gründen extremst schlechter Erfahrung auf die Vaterschaftsanerkennung und damit auch auf Unterhalt etc. verzichten, sofern es möglich ist.

Auf gar keinen Fall, NIEMALS NIE NICHT im Leben würde ich freiwillig gemeinsames Sorgerecht vereinbaren!

LG
S

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Re: Alleinerziehend - schwanger - Vaterschaftsanerkennung?

Antwort von Patti1977 am 08.10.2010, 21:15 Uhr

ich würde es vorher probieren, hinterher mit baby den streß und das gerenne wäre mir nichts. unterhalt steht dir erst zu, wenn du ihn geltend gemacht hast, also gleich nach geburt zum JA und UHV und Unterhaltsberechnung beantragen. Klar kannst du da die Vaterschaftssache gleich mitmachen aber er steht dann nicht in der Geburtsurkunde drin.

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Re: Alleinerziehend - schwanger - Vaterschaftsanerkennung?

Antwort von Patti1977 am 08.10.2010, 21:16 Uhr

das sorgerecht hat aber mit der anerkennung nichts zu tun.

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Re: Alleinerziehend - schwanger - Vaterschaftsanerkennung?

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 08.10.2010, 21:17 Uhr

das weiß ich.

Mir gehts um was anderes.

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Re: Alleinerziehend - schwanger - Vaterschaftsanerkennung?

Antwort von AnniP am 08.10.2010, 22:17 Uhr

Ich würd vorher schon zum JA gehen...
Hab ich auch gemacht, der ganze Kram dauert ewig..
Meine Kurze is jetzt neun Wochen alt und jetzt erst ist alles durch mit Unterhalt etc. Und wenn die jetzt alles schon von Dir haben hast du die Rennerei ned mit dem Baby. Das würd ich jetzt echt ned schaffen.

lg

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Re: Alleinerziehend - schwanger - Vaterschaftsanerkennung?

Antwort von rostigernagel am 09.10.2010, 9:25 Uhr

Der weg zum Jugendamt und zu einem Rechtsanwalt ist auf jedenfall die Mühe wert. Und zwar schnellstmöglich. Da kannst Du Dich dann beraten lassen. Es gibt da mit Sicherheit ein paar Aspekte, die man beachten sollte und die kann man da erfahren.

Und so lange man sich helfen lassen kann, so lange ist man nicht wirklich alleine.....

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verzicht auf unterhalt

Antwort von vallie am 09.10.2010, 9:47 Uhr

spmfl, soweit kann man in meinen augen gar nicht vorausschauen, daß man das risiko eingehen könnte, zumal ich nicht weiß, wie das heutzutage gehandlet wird, wenn du h4 beantragen müßtest.
ich weiß, was du meinst, aber ich finde das außerordentlich riskant. selbst wenn man am ende auch so ohne geld dasteht weil der kv insolvent ist.

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Re: verzicht auf unterhalt

Antwort von Anjaunddavid am 09.10.2010, 9:57 Uhr

......vor allem ist der Unterhalt für das KIND gedacht und man/frau soll darauf nicht verzichten.

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Re: verzicht auf unterhalt

Antwort von groschi am 09.10.2010, 9:57 Uhr

doof, wenn man alg2 beantragen muß...denn dort wird der kv in die verantwortung genommen.( meine arge fordert derzeit betreuungsunterhalt vom kv. das ist auch ein spaß *ironie*)
mal abgesehen davon,dass es strafbar ist, den namen nicht anzugeben und leistungen wie uvs zu erhalten

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Re: verzicht auf unterhalt

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 09.10.2010, 19:17 Uhr

Hallo vallie,

mir ist bewusst, dass das nicht für jeden machbar ist.

Dennoch wäre es meine bevorzugte Variante.
Ich hab einen ziemlich krisensicheren Job mit ausreichend Potenzial für die Zukunft und käme auch allein gut zurecht.
Würde etwas weniger "Luxus" bedeutet, aber das wäre es mir die Sache wert.

Hartz 4: Wenn ich den Vater nicht kenne und mich nicht erinnern kann, ist er da facto auch nicht vorhanden.........

Ich WEIß, dass Unterhalt fürs Kind ist und deshalb rein prinzipiell von der Mutter nicht verzichtet werden kann.
Ich will ja vorrangig auch nicht auf den Unterhalt verzichten, sondern würde fehlenden Unterhalt in KAUF nehmen, wenn ich auf eine Vaterschaftsanerkennung verzichte, um eben auch die Vorteile zu haben.

WIe gesagt, ich spreche für MICH, für viele andere sieht das ganz anders aus.

LG
S

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